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Trefferliste für 'eintragung'
Dokument 741 - 750 von 2392 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 16 GrEStG - Einzelnorm



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Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang stattfindet. Ist für den Rückerwerb eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich, so muß innerhalb der Frist die Auflassung erklärt und die Eintragung im Grundbuch beantragt werden; 2. wenn das ...
- § 22 UmwG - Einzelnorm



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22 GLÄUBIGERSCHUTZ (1) Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist ...
- EU/EWRHwV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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DIE AUSÜBUNG EINES ZULASSUNGSPFLICHTIGEN HANDWERKS* ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT: HTML PDF XML EPUB Eingangsformel Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle § 1 Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle § 2 Anerkennung von Berufserfahrung § 3 Anerkennung ...
- § 35 UmwG - Einzelnorm



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Unbekannte Aktionäre einer übertragenden Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien sind im Verschmelzungsvertrag, bei Anmeldungen zur Eintragung in ein Register oder bei der Eintragung in eine Liste von Anteilsinhabern durch die Angabe des insgesamt auf sie entfallenden Teils des Grundkapitals ...
- § 36 UmwG - Einzelnorm



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des § 16 Abs. 1 und des § 27 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des übernehmenden Rechtsträgers tritt der neue Rechtsträger, an die Stelle der Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers tritt die Eintragung des neuen Rechtsträgers in das Register. (2 ...
- § 38 UmwG - Einzelnorm



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ANMELDUNG DER VERSCHMELZUNG UND DES NEUEN RECHTSTRÄGERS (1) Die Vertretungsorgane jedes der übertragenden Rechtsträger haben die Verschmelzung zur Eintragung in das Register des Sitzes ihres Rechtsträgers anzumelden. (2) Die Vertretungsorgane aller übertragenden Rechtsträger haben den neuen Rechtsträger ...
- Anlage BMIBGebV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS DES INNERN, FÜR BAU UND HEIMAT FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN IN DESSEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG BMI - BMIBGEBV) ANLAGE (ZU § 2 ABSATZ 1) GEBÜHREN- UND AUSLAGENVERZEICHNIS
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- § 130 GBO - Einzelnorm



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nicht anzuwenden; § 44 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz gilt mit der Maßgabe, daß die für die Führung des Grundbuchs zuständige Person auch die Eintragung veranlassen kann. Wird die Eintragung nicht besonders verfügt, so ist in geeigneter Weise der Veranlasser der Speicherung aktenkundig oder sonst feststellbar ...
- § 22 REITG - Einzelnorm



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mit anderen Worten vorkommt, in der Firma oder als Zusatz zur Firma nur bis zum 31. Dezember 2007 führen, wenn am 23. März 2007 die zulässige Eintragung der Firma in das Handelsregister bewirkt war. Nach dem 31. Dezember 2007 ist die Eintragung unzulässig im Sinne des § 142 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes ...
- § 150 GBO - Einzelnorm



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, insbesondere aus den Vorschriften des Grundbuchrechts, oder daraus ergibt, daß die Grundbücher nicht von Gerichten geführt werden. 6. Anträge auf Eintragung in das Grundbuch, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts beim Grundbuchamt eingegangen sind, sind von diesem nach den am Tag vor dem Wirksamwerden ...
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