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Trefferliste für 'gesellschaften'
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- § 3 StraBEG - Einzelnorm



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(2) Die strafbefreiende Erklärung ist bei der für den Steuerschuldner nach § 19 oder § 20 der Abgabenordnung zuständigen Finanzbehörde abzugeben. Bei Gesellschaften und Gemeinschaften im Sinne des § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a der Abgabenordnung ist die Erklärung bei der nach § 18 der Abgabenordnung ...
- Anlage 2 WpI-InhKontrollV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANZEIGEN NACH § 24 DES WERTPAPIERINSTITUTSGESETZES 1 (WERTPAPIERINSTITUTS-INHABERKONTROLLVERORDNUNG - WPI-INHKONTROLLV) ANLAGE 2 (ZU § 5 ABSATZ 1 SATZ 2) FORMULAR WPI-EEKNP ANZEIGE ÜBER ERWERB ODER ERHÖHUNG EINER BEDEUTENDEN BETEILIGUNG
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- § 3 KonsVerFRAV - Einzelnorm



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Artikel 11 Absatz 1 des Abkommens ist auch auf Vergütungen anzuwenden, die Mitglieder der Überwachungsorgane (Aufsichtsräte oder Beiräte) von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in dieser Eigenschaft erhalten. Artikel 11 Absatz 2 und Absatz 3 des Abkommens gilt entsprechend. * zum Seitenanfang ...
- § 18 FKAG - Einzelnorm



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einzubeziehen das übergeordnete Unternehmen eines Finanzkonglomerats mit Sitz im Inland und die konglomeratsangehörigen gemischten Finanzholding-Gesellschaften, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Anbieter von Nebendienstleistungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, extern ...
- § 264 AktG - Einzelnorm



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nichts anderes ergibt, sind auf die Gesellschaft bis zum Schluß der Abwicklung die Vorschriften weiterhin anzuwenden, die für nicht aufgelöste Gesellschaften gelten. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- Inhaltsübersicht FGG-RG - Einzelnorm



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Artikel 74 Änderung des Aktiengesetzes Artikel 75 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes Artikel 76 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Artikel 77 Änderung des Genossenschaftsgesetzes Artikel 78 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften Artikel ...
- § 200 UmwG - Einzelnorm



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geführte Firma beibehält. (2) Auf eine nach dem Formwechsel beibehaltene Firma ist § 19 des Handelsgesetzbuchs, § 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, §§ 4, 279 des Aktiengesetzes oder § 3 des Genossenschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden. (3) War an dem formwechselnden ...
- § 171 AktG - Einzelnorm



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, in welcher Art und in welchem Umfang er die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahrs geprüft hat; bei börsennotierten Gesellschaften hat er insbesondere anzugeben, welche Ausschüsse gebildet worden sind, sowie die Zahl seiner Sitzungen und die der Ausschüsse mitzuteilen. Ist der ...
- § 7 ErbStG - Einzelnorm



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sind auch Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaften, soweit sie in der Absicht getätigt werden, Gesellschafter zu bereichern und soweit an diesen Gesellschaften nicht unmittelbar oder mittelbar dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen beteiligt sind. Die Sätze 1 und 2 gelten außer für Kapitalgesellschaften ...
- Anlage 4 WpI-InhKontrollV - Einzelnorm



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Weise Vermittelnder „Z“ 11 Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer ...
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