zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 62 LEISTUNGSUMFANG Leistungen zur Teilhabe sind 1. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH (SGB) VIERTES BUCH (IV) - GEMEINSAME VORSCHRIFTEN FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG - (ARTIKEL I DES GESETZES VOM 23. DEZEMBER 1976, BGBL. I S. 3845) § 135 BERICHT ZUR EINFÜHRUNG EINES BETRIEBSSTÄTTENVERZEICHNISSES Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 63 LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN (1) Geschädigte erhalten als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 1. Leistungen nach den §§ 49 bis ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH (SGB) VIERTES BUCH (IV) - GEMEINSAME VORSCHRIFTEN FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG - (ARTIKEL I DES GESETZES VOM 23. DEZEMBER 1976, BGBL. I S. 3845) ANHANG EV AUSZUG AUS EINIGVTR ANLAGE I KAPITEL VIII SACHGEBIET F ABSCHNITT III (BGBL. II 1990, 889 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 64 UNTERHALTSSICHERNDE UND ANDERE ERGÄNZENDE LEISTUNGEN (1) Geschädigte und Hinterbliebene, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 65 LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AN BILDUNG Geschädigte, die auf Grund der Schädigungsfolgen zum leistungsberechtigten Personenkreis im Sinne von § 99 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 66 LEISTUNGEN ZUR SOZIALEN TEILHABE (1) Geschädigte, die auf Grund der Schädigungsfolgen zum leistungsberechtigten Personenkreis im Sinne von § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 67 ZUSAMMENTREFFEN VON TEILHABELEISTUNGEN MIT PFLEGELEISTUNGEN IN EINRICHTUNGEN ODER RÄUMLICHKEITEN IM SINNE DES § 43A DES ELFTEN BUCHES IN VERBINDUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 68 ZUSAMMENTREFFEN VON TEILHABELEISTUNGEN MIT PFLEGELEISTUNGEN AUßERHALB VON EINRICHTUNGEN ODER RÄUMLICHKEITEN IM SINNE DES § 43A DES ELFTEN BUCHES ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 69 WUNSCH- UND WAHLRECHT Bei der Entscheidung über die Leistungen zur Teilhabe und bei der Ausführung dieser Leistungen wird den berechtigten Wünschen ...