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die Befugnis nach Satz 1 auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. (2) Die Aufgaben der Zentralen Behörde nimmt für den Bund das Bundesamt für Justiz wahr. Es unterstützt bei Bedarf die zuständigen Behörden der Länder. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
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die Befugnis nach Satz 1 auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. (2) Die Aufgaben der Zentralen Behörde nimmt für den Bund das Bundesamt für Justiz wahr. Es unterstützt bei Bedarf die zuständigen Behörden der Länder. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
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ein Mitglied auf Vorschlag der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde und ein Mitglied auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, 3. zwei Mitglieder von den Ländern, die von der Kulturministerkonferenz in der Ständigen Konferenz der Kultusminister der ...
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vom 5. Juni 1997 (BGBl. 1997 II S. 1086) verordnet das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG NACH ARTIKEL 6 ABSATZ 3 DES EINFÜHRUNGSGESETZES ZUM HANDELSGESETZBUCHE SCHLUSSFORMEL Bundesministerium der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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UND ANSCHAFFUNG VON WERTPAPIEREN (DEPOTGESETZ - DEPOTG) § 42 ANWENDUNG AUF TREUHÄNDER, ERLASS WEITERER BESTIMMUNGEN Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung ...
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UND DES HAAGER ÜBEREINKOMMENS VOM 18. MÄRZ 1970 ÜBER DIE BEWEISAUFNAHME IM AUSLAND IN ZIVIL- ODER HANDELSSACHEN § 15 Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die nach den §§ 1 und 7 dieses Gesetzes errichteten ...
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Sperrung; eine bereits erfolgte Sperrung ist aufzuheben. Eine Löschung erfolgt erst nach Beendigung der Abwicklung. (6) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz regelt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Datenerhebung für das elektronische Verzeichnis ...