Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'ordnungswidrig'

Dokument 761 - 770 von 1022 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 23 BewachV - Einzelnorm*
... § 6 Absatz 1 der Bewachungsverordnung in der bis zum 31. Mai 2019 geltenden Fassung während der Wirksamkeit der Erlaubnis aufrechtzuerhalten. (4) Ordnungswidrig im Sinne des § 144 Absatz 2 Nummer 1b der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Absatz 3 eine Haftpflichtversicherung ...
§ 36 SprAuG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER SPRECHERAUSSCHÜSSE DER LEITENDEN ANGESTELLTEN (SPRECHERAUSSCHUßGESETZ - SPRAUG) § 36 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine der in § 30 Satz 1, § 31 Abs. 1 oder § 32 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 genannten Unterrichtungs- oder Mitteilungspflichten ...
§ 17 SeeAnlG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEANLAGENGESETZ (SEEANLG) § 17 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne Planfeststellungsbeschluss oder ohne Plangenehmigung nach § 2 oder ohne Genehmigung nach § 6 eine Anlage errichtet, betreibt oder ändert ...
§ 10 HoheSeeEinbrG - Einzelnorm*
... DER MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH DAS EINBRINGEN VON ABFÄLLEN UND ANDEREN STOFFEN VON 1972) (HOHE-SEE-EINBRINGUNGSGESETZ) § 10 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Satz 1 Abfälle oder sonstige Stoffe oder Gegenstände in die See einbringt, 2. ohne ...
§ 26 GenDG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER GENETISCHE UNTERSUCHUNGEN BEI MENSCHEN (GENDIAGNOSTIKGESETZ - GENDG) § 26 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 7 Absatz 1 oder 2, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 4 Satz 2, oder entgegen § 17 Absatz 4 Satz 1 oder § 20 Absatz ...
§ 28 AEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ (AEG) § 28 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2c Absatz 3 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 1a. ohne Unternehmensgenehmigung ...
§ 341x HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 341X BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft 1. bei der Erstellung eines Zahlungsberichts einer Vorschrift des § 341t Absatz ...
§ 378 AO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 378 LEICHTFERTIGE STEUERVERKÜRZUNG (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Absatz 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht. § 370 Absatz ...
§ 380 AO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 380 GEFÄHRDUNG DER ABZUGSTEUERN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig seiner Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. (2) ...
§ 381 AO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 381 VERBRAUCHSTEUERGEFÄHRDUNG (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig Vorschriften der Verbrauchsteuergesetze oder der dazu erlassenen Rechtsverordnungen 1. über die zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche