weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINFÜHRUNG UND VERWENDUNG EINER IDENTIFIKATIONSNUMMER IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG (IDENTIFIKATIONSNUMMERNGESETZ - IDNRG) § 1 ZIELE DES GESETZES Die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (Identifikationsnummer) wird als zusätzliches ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) § 22 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) § 23 STRAFTATEN (1) Wer durch eine in § 22 Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINFÜHRUNG UND VERWENDUNG EINER IDENTIFIKATIONSNUMMER IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG (IDENTIFIKATIONSNUMMERNGESETZ - IDNRG) § 3 EINRICHTUNG UND AUFGABEN DER REGISTERMODERNISIERUNGSBEHÖRDE (1) Die Registermodernisierungsbehörde hat folgende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) § 24 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN (1) Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage, die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINFÜHRUNG UND VERWENDUNG EINER IDENTIFIKATIONSNUMMER IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG (IDENTIFIKATIONSNUMMERNGESETZ - IDNRG) § 4 ZU EINER PERSON GESPEICHERTE DATEN (1) Die Daten nach den Absätzen 2 und 3 einer natürlichen Person werden vom Bundeszentralamt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINFÜHRUNG UND VERWENDUNG EINER IDENTIFIKATIONSNUMMER IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG (IDENTIFIKATIONSNUMMERNGESETZ - IDNRG) § 5 ZWECK UND VERGABE DER IDENTIFIKATIONSNUMMER (1) Die Identifikationsnummer dient im Rahmen dieses Gesetzes 1. der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINFÜHRUNG UND VERWENDUNG EINER IDENTIFIKATIONSNUMMER IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG (IDENTIFIKATIONSNUMMERNGESETZ - IDNRG) § 6 AUTOMATISIERTER DATENABRUF BEI DER REGISTERMODERNISIERUNGSBEHÖRDE (1) Registerführende Stellen rufen zur Erfüllung ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) ANHANG 3 (ZU § 14 ABSATZ 4) PRÜFVORSCHRIFTEN FÜR BESTIMMTE ARBEITSMITTEL (Fundstelle: BGBl. I 2015, 87 - 90; bzgl. der einzelnen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINFÜHRUNG UND VERWENDUNG EINER IDENTIFIKATIONSNUMMER IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG (IDENTIFIKATIONSNUMMERNGESETZ - IDNRG) § 7 VERFAHREN DER DATENÜBERMITTLUNGEN MIT DER REGISTERMODERNISIERUNGS- BEHÖRDE UND ZWISCHEN ÖFFENTLICHEN STELLEN (1 ...