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Trefferliste für 'verwendung'

Dokument 781 - 790 von 4759 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 20 MessEV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 20 RÜCKNAHME UND WIDERRUF DER EG-BAUARTZULASSUNG (1) Die EG-Bauartzulassung ist zurückzunehmen ...
§ 21 MessEV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 21 EG-ERSTEICHUNG (1) Die EG-Ersteichung ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu ...
§ 23 MessEV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 23 AUFSTELLUNG, GEBRAUCH UND WARTUNG VON MESSGERÄTEN (1) Wer ein Messgerät verwendet im Sinne ...
§ 24 MessEV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 24 VERMUTUNGSWIRKUNG (1) Es wird vermutet, dass Verwender ihre Pflichten nach § 23 erfüllen ...
§ 3 ÖkoKennzG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINFÜHRUNG UND VERWENDUNG EINES KENNZEICHENS FÜR ERZEUGNISSE DES ÖKOLOGISCHEN LANDBAUS (ÖKO-KENNZEICHENGESETZ - ÖKOKENNZG) § 3 STRAFVORSCHRIFTEN Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 1 Abs ...
§ 25 MessEV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 25 AUSNAHMEN BEI WERTEN FÜR MESSGRÖßEN Werte für die folgenden Messgrößen dürfen Verwender angeben ...
§ 4 ÖkoKennzG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINFÜHRUNG UND VERWENDUNG EINES KENNZEICHENS FÜR ERZEUGNISSE DES ÖKOLOGISCHEN LANDBAUS (ÖKO-KENNZEICHENGESETZ - ÖKOKENNZG) § 4 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine der in § 3 bezeichneten Handlungen fahrlässig begeht. (2 ...
§ 5 ÖkoKennzG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINFÜHRUNG UND VERWENDUNG EINES KENNZEICHENS FÜR ERZEUGNISSE DES ÖKOLOGISCHEN LANDBAUS (ÖKO-KENNZEICHENGESETZ - ÖKOKENNZG) § 5 EINZIEHUNG Ist eine Straftat nach § 3 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 begangen worden, so können 1. Gegenstände ...
§ 27 MessEV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 27 VERWENDEN VON AUSSCHANKMAßEN Beim Verwenden für den geschäftsmäßigen Ausschank sind Ausschankmaße ...
§ 6 ÖkoKennzG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINFÜHRUNG UND VERWENDUNG EINES KENNZEICHENS FÜR ERZEUGNISSE DES ÖKOLOGISCHEN LANDBAUS (ÖKO-KENNZEICHENGESETZ - ÖKOKENNZG) § 6 (INKRAFTTRETEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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