Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'aufbewahrung'
Dokument 71 - 80 von 767 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 49 1. WOMitbestG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (1. WOMITBESTG) § 49 AUFBEWAHRUNG DER WAHLAKTEN Der Betriebswahlvorstand übergibt die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf. * zum Seitenanfang
...
- § 3 BSIZertV - Einzelnorm



... DURCH DAS BUNDESAMT FÜR SICHERHEIT IN DER INFORMATIONSTECHNIK 1 (BSI-ZERTIFIZIERUNGS- UND -ANERKENNUNGSVERORDNUNG - BSIZERTV) § 3 VORLAGE UND AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN UND SONSTIGEN BEWEISMITTELN (1) Der Antrag, die mit dem Antrag eingereichten Unterlagen und die im Zertifizierungs- oder Anerkennungsverfahren ...
- § 152 HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 152 AUFBEWAHRUNG DER GESCHÄFTSUNTERLAGEN; EINSICHT IN DIE GESCHÄFTSUNTERLAGEN (1) Die Geschäftsunterlagen der aufgelösten Gesellschaft werden einem der Gesellschafter oder einem Dritten in Verwahrung gegeben. In Ermangelung einer Verständigung
...
- § 5 EWGV1016/68DV - Einzelnorm



... (EWG) NR. 1016/68 UND DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE PERSONENBEFÖRDERUNG IM GRENZÜBERSCHREITENDEN GELEGENHEITSVERKEHR MIT KRAFTOMNIBUSSEN (ASOR) § 5 AUFBEWAHRUNG DER BESCHEINIGUNG (1) Die Originale der Bescheinigungen sind ein Jahr lang aufzubewahren. (2) Die Frist nach Absatz 1 beginnt mit dem Ablauf ...
- § 8 EWGV1016/68DV - Einzelnorm



... (EWG) NR. 1016/68 UND DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE PERSONENBEFÖRDERUNG IM GRENZÜBERSCHREITENDEN GELEGENHEITSVERKEHR MIT KRAFTOMNIBUSSEN (ASOR) § 8 AUFBEWAHRUNG DER KONTROLLDOKUMENTE (1) Die Originale und die Durchschriften der Fahrtenblätter sind zusammen mit dem Fahrtenheft ein Jahr lang aufzubewahren ...
- § 31 DPMAV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS DEUTSCHE PATENT- UND MARKENAMT (DPMA-VERORDNUNG - DPMAV) § 31 AUFBEWAHRUNG VON EINGEREICHTEN GEGENSTÄNDEN ODER UNTERLAGEN Über Muster, Modelle, Probestücke und ähnliche Unterlagen, deren Rückgabe nicht beantragt worden ist, verfügt
...
- § 26 WMVO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 26 AUFBEWAHRUNG DER WAHLUNTERLAGEN Die Wahlunterlagen, insbesondere die Niederschriften, Bekanntmachungen und Stimmzettel, werden vom Werkstattrat mindestens bis zum Ende der Wahlperiode aufbewahrt. * zum Seitenanfang
...
- § 2a FPersV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES FAHRPERSONALGESETZES (FAHRPERSONALVERORDNUNG - FPERSV) § 2A AUFBEWAHRUNG VON KONTROLLUNTERLAGEN Der Unternehmer bewahrt die ihm oder seinen Fahrern von den zuständigen Personen überlassenen Niederschriften, Ergebnisprotokolle
...
- § 24 BPersVWO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG ZUM BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ (BPERSVWO) § 24 AUFBEWAHRUNG DER WAHLUNTERLAGEN Die Wahlunterlagen (Niederschriften, Bekanntmachungen, Stimmzettel, Freiumschläge für die schriftliche Stimmabgabe usw.) werden vom Personalrat mindestens
...
- § 29e SG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 29E AUFBEWAHRUNG VON PERSONALAKTEN (1) Die Personalakte ist, sofern nicht besondere Aufbewahrungsfristen gesetzlich festgelegt sind, aufzubewahren 1. bei früheren Berufssoldaten bis zum
...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77
neue Volltext-Suche