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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 21 ANTRAG DER AUFSICHTSBEHÖRDE AUF GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG BEI ANGENOMMENER RECHTSWIDRIGKEIT EINES BESCHLUSSES DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION (1) Hält eine Aufsichtsbehörde einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 22 VERARBEITUNG BESONDERER KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATEN (1) Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 23 VERARBEITUNG ZU ANDEREN ZWECKEN DURCH ÖFFENTLICHE STELLEN (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, durch öffentliche Stellen im Rahmen ihrer ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 24 VERARBEITUNG ZU ANDEREN ZWECKEN DURCH NICHTÖFFENTLICHE STELLEN (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, durch nichtöffentliche Stellen ist ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 25 DATENÜBERMITTLUNGEN DURCH ÖFFENTLICHE STELLEN (1) Die Übermittlung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen an öffentliche Stellen ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der übermittelnden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 26 DATENVERARBEITUNG FÜR ZWECKE DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES (1) Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 27 DATENVERARBEITUNG ZU WISSENSCHAFTLICHEN ODER HISTORISCHEN FORSCHUNGSZWECKEN UND ZU STATISTISCHEN ZWECKEN (1) Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 28 DATENVERARBEITUNG ZU IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE LIEGENDEN ARCHIVZWECKEN (1) Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 29 RECHTE DER BETROFFENEN PERSON UND AUFSICHTSBEHÖRDLICHE BEFUGNISSE IM FALL VON GEHEIMHALTUNGSPFLICHTEN (1) Die Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 14 Absatz 1 bis 4 der Verordnung (EU) 2016/679 ...