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FORM UND DEN INHALT DER DECKUNGSREGISTER NACH DEM PFANDBRIEFGESETZ UND DIE AUFZEICHNUNG DER EINTRAGUNGEN (DECKUNGSREGISTERVERORDNUNG - DECKREGV) § 9 EINTRAGUNG IM INLAND BELEGENER HYPOTHEKEN UND GRUNDSCHULDEN Eintragungen im Inland belegener Hypotheken und Grundschulden sind entsprechend des in Anlage ...
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UND DEN INHALT DER DECKUNGSREGISTER NACH DEM PFANDBRIEFGESETZ UND DIE AUFZEICHNUNG DER EINTRAGUNGEN (DECKUNGSREGISTERVERORDNUNG - DECKREGV) § 13 EINTRAGUNG VON DERIVATEGESCHÄFTEN Die Eintragung von Derivategeschäften in das jeweilige Unterregister ist entsprechend des in Anlage 3 dargestellten Formulars ...
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS ZENTRALREGISTER UND DAS ERZIEHUNGSREGISTER (BUNDESZENTRALREGISTERGESETZ - BZRG) § 40 NACHTRÄGLICHE EINTRAGUNG Wird eine weitere Verurteilung im Register eingetragen oder erfolgt eine weitere Eintragung nach § 11, so kommt der betroffenen Person eine ...
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(EG) NR. 2157/2001 DES RATES VOM 8. OKTOBER 2001 ÜBER DAS STATUT DER EUROPÄISCHEN GESELLSCHAFT (SE) (SE-AUSFÜHRUNGSGESETZ - SEAG) § 21 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG (1) Die SE ist bei Gericht von allen Gründern, Mitgliedern des Verwaltungsrats und geschäftsführenden Direktoren zur Eintragung in das Handelsregister ...
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