, umso höher die Genauigkeit.



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 338 MITTEILUNG VON ENTSCHEIDUNGEN Für Mitteilungen gelten die §§ 308 und 311 entsprechend. Die Aufhebung einer Unterbringungsmaßnahme nach § 330 ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 434 ANTRAG; INHALT DES AUFGEBOTS (1) Das Aufgebotsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. (2) Ist der Antrag zulässig, so hat das Gericht das ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 61 BESCHWERDEWERT; ZULASSUNGSBESCHWERDE (1) In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 156 HINWIRKEN AUF EINVERNEHMEN (1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 240 ABÄNDERUNG VON ENTSCHEIDUNGEN NACH DEN §§ 237 UND 253 (1) Enthält eine rechtskräftige Endentscheidung nach § 237 oder § 253 eine Verpflichtung ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 339 BENACHRICHTIGUNG VON ANGEHÖRIGEN Von der Anordnung oder Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme und deren Verlängerung hat das Gericht einen ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 435 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG (1) Die öffentliche Bekanntmachung des Aufgebots erfolgt durch Aushang an der Gerichtstafel und durch einmalige Veröffentlichung ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 62 STATTHAFTIGKEIT DER BESCHWERDE NACH ERLEDIGUNG DER HAUPTSACHE (1) Hat sich die angefochtene Entscheidung in der Hauptsache erledigt, spricht das ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 157 ERÖRTERUNG DER KINDESWOHLGEFÄHRDUNG; EINSTWEILIGE ANORDNUNG (1) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das ...



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 241 VERSCHÄRFTE HAFTUNG Die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsantrags steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 des Bürgerlichen ...