zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG DES UMSATZSTEUERGESETZES UND ANDERER RECHTSVORSCHRIFTEN AN DEN EG-BINNENMARKT (UMSATZSTEUER-BINNENMARKTGESETZ) ART 12 INKRAFTTRETEN (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 1993 in Kraft. (2) Artikel 11 tritt mit ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE UMSATZSTEUER IM AUSLAND ANSÄSSIGER UNTERNEHMER (UMSATZSTEUERZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG - USTZUSTV) § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) INHALTSÜBERSICHT Zu § 3a des Gesetzes § 1 (weggefallen) Zu § 3b des Gesetzes § 2 Verbindungsstrecken im Inland § 3 Verbindungsstrecken im Ausland § 4 Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr § 5 (weggefallen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 2 VERBINDUNGSSTRECKEN IM INLAND Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist die Verbindungsstrecke zwischen zwei Orten im Ausland, die über das Inland führt, als ausländische Beförderungsstrecke anzusehen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 3 VERBINDUNGSSTRECKEN IM AUSLAND Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist die Verbindungsstrecke zwischen zwei Orten im Inland, die über das Ausland führt, als inländische Beförderungsstrecke anzusehen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 4 ANSCHLUSSSTRECKEN IM SCHIENENBAHNVERKEHR Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Schienenbahnen sind anzusehen: 1. als inländische Beförderungsstrecken die Anschlussstrecken im Ausland, die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 6 STRAßENSTRECKEN IN DEN IN § 1 ABS. 3 DES GESETZES BEZEICHNETEN GEBIETEN Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 7 KURZE STRECKEN IM GRENZÜBERSCHREITENDEN VERKEHR MIT WASSERFAHRZEUGEN (1) Bei grenzüberschreitenden Beförderungen im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen, die sich ausschließlich auf das Inland ...