Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'whg'
Dokument 71 - 80 von 189 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 88 WHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 88 INFORMATIONSBESCHAFFUNG UND -ÜBERMITTLUNG (1) Die zuständige Behörde darf im Rahmen der ihr durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben Informationen einschließlich
...
- § 11 WHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 11 ERLAUBNIS-, BEWILLIGUNGSVERFAHREN (1) Erlaubnis und Bewilligung können für ein Vorhaben, das nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
...
- § 89 WHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 89 HAFTUNG FÜR ÄNDERUNGEN DER WASSERBESCHAFFENHEIT (1) Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer in anderer Weise auf ein Gewässer einwirkt und dadurch die
...
- § 11a WHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 11A VERFAHREN BEI VORHABEN ZUR ERZEUGUNG VON ENERGIE AUS ERNEUERBAREN QUELLEN (1) Die Absätze 2 bis 5 gelten für die Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung ergänzend bei
...
- § 90 WHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 90 SANIERUNG VON GEWÄSSERSCHÄDEN (1) Eine Schädigung eines Gewässers im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf 1. den
...
- § 12 WHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 12 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG DER ERLAUBNIS UND DER BEWILLIGUNG, BEWIRTSCHAFTUNGSERMESSEN (1) Die Erlaubnis und die Bewilligung sind zu versagen, wenn 1. schädliche, auch
...
- § 91 WHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 91 GEWÄSSERKUNDLICHE MAßNAHMEN Die zuständige Behörde kann Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichten, die Errichtung und den Betrieb von Messanlagen sowie
...
- § 13 WHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 13 INHALTS- UND NEBENBESTIMMUNGEN DER ERLAUBNIS UND DER BEWILLIGUNG (1) Inhalts- und Nebenbestimmungen sind auch nachträglich sowie auch zu dem Zweck zulässig, nachteilige Wirkungen
...
- § 92 WHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 92 VERÄNDERUNG OBERIRDISCHER GEWÄSSER Die zuständige Behörde kann Eigentümer und Nutzungsberechtigte oberirdischer Gewässer sowie der Grundstücke, deren Inanspruchnahme für die
...
- § 13a WHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 13A VERSAGUNG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG DER ERLAUBNIS FÜR BESTIMMTE GEWÄSSERBENUTZUNGEN; UNABHÄNGIGE EXPERTENKOMMISSION (1) Eine Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung
...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
neue Volltext-Suche