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Trefferliste für 'aufenthg'
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- § 89 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 89 VERFAHREN BEI IDENTITÄTSÜBERPRÜFENDEN, -FESTSTELLENDEN UND -SICHERNDEN MAßNAHMEN (1) Das Bundeskriminalamt leistet Amtshilfe bei der Auswertung ...
- § 23 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 23 AUFENTHALTSGEWÄHRUNG DURCH DIE OBERSTEN LANDESBEHÖRDEN; AUFNAHME BEI BESONDERS GELAGERTEN POLITISCHEN INTERESSEN; NEUANSIEDLUNG VON SCHUTZSUCHENDEN ...
- § 90 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 90 ÜBERMITTLUNGEN DURCH AUSLÄNDERBEHÖRDEN (1) Ergeben sich im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für 1. eine Beschäftigung oder Tätigkeit von Ausländern ...
- § 23a AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 23A AUFENTHALTSGEWÄHRUNG IN HÄRTEFÄLLEN (1) Die oberste Landesbehörde darf anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist ...
- § 90a AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 90A MITTEILUNGEN DER AUSLÄNDERBEHÖRDEN AN DIE MELDEBEHÖRDEN (1) Die Ausländerbehörden unterrichten unverzüglich die zuständigen Meldebehörden, wenn ...
- § 24 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 24 AUFENTHALTSGEWÄHRUNG ZUM VORÜBERGEHENDEN SCHUTZ (1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der ...
- § 90b AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 90B DATENABGLEICH ZWISCHEN AUSLÄNDER- UND MELDEBEHÖRDEN Die Ausländer- und Meldebehörden übermitteln einander jährlich die in § 90a Abs. 2 genannten ...
- § 25 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 25 AUFENTHALT AUS HUMANITÄREN GRÜNDEN (1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. ...
- § 90c AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 90C DATENÜBERMITTLUNGEN IM VISUMVERFAHREN ÜBER DAS AUSWÄRTIGE AMT (1) Die Übermittlung von Daten im Visumverfahren von den Auslandsvertretungen an ...
- § 25a AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 25A AUFENTHALTSGEWÄHRUNG BEI GUT INTEGRIERTEN JUGENDLICHEN UND JUNGEN VOLLJÄHRIGEN (1) Einem jugendlichen oder jungen volljährigen Ausländer, der ...
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