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Trefferliste für 'aufhebung'

Dokument 71 - 80 von 3090 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 875 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 875 AUFHEBUNG EINES RECHTS (1) Zur Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück ist, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, die Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgebe, und die Löschung des Rechts ...
§ 25 HHG - Einzelnorm****
... FÜR PERSONEN, DIE AUS POLITISCHEN GRÜNDEN AUßERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IN GEWAHRSAM GENOMMEN WURDEN (HÄFTLINGSHILFEGESETZ - HHG) § 25 AUFHEBUNG DER STIFTUNG Bei der Aufhebung der Stiftung vorhandenes Vermögen fließt dem Bund zu. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 19a DirektZahlDurchfV - Einzelnorm****
... IM RAHMEN VON STÜTZUNGSREGELUNGEN DER GEMEINSAMEN AGRARPOLITIK (DIREKTZAHLUNGEN-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - DIREKTZAHLDURCHFV) § 19A GELTUNGSDAUER DER AUFHEBUNG DER BESTIMMUNG VON DAUERGRÜNLAND ALS UMWELTSENSIBEL NACH § 15 ABSATZ 2A DES DIREKTZAHLUNGEN-DURCHFÜHRUNGSGESETZES Die Aufhebung der Bestimmung ...
§ 1 BesatzRBerG - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEREINIGUNG DES BESATZUNGSRECHTS § 1 AUFHEBUNG VON BESATZUNGSRECHT (1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung ...
§ 120 WPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINE BERUFSORDNUNG DER WIRTSCHAFTSPRÜFER (WIRTSCHAFTSPRÜFERORDNUNG - WPO) § 120 AUFHEBUNG DES VERBOTS (1) Das vorläufige Tätigkeits- oder Berufsverbot wird aufgehoben, wenn sich ergibt, daß die Voraussetzungen für seine Verhängung nicht oder ...
§ 31 FamGKG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER GERICHTSKOSTEN IN FAMILIENSACHEN (FAMGKG) § 31 ZURÜCKVERWEISUNG, ABÄNDERUNG ODER AUFHEBUNG EINER ENTSCHEIDUNG (1) Wird eine Sache an ein Gericht eines unteren Rechtszugs zurückverwiesen, bildet das weitere Verfahren mit dem früheren Verfahren ...
§ 1062 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1062 ERSTRECKUNG DER AUFHEBUNG AUF DAS ZUBEHÖR Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör. * zum Seitenanfang * ...
§ 1064 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1064 AUFHEBUNG DES NIEßBRAUCHS AN BEWEGLICHEN SACHEN Zur Aufhebung des Nießbrauchs an einer beweglichen Sache durch Rechtsgeschäft genügt die Erklärung des Nießbrauchers gegenüber dem Eigentümer oder dem Besteller, dass ...
§ 143 StBerG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STEUERBERATUNGSGESETZ (STBERG) § 143 AUFHEBUNG DES VERBOTS (1) Das Berufs- oder Vertretungsverbot wird aufgehoben, wenn sich ergibt, daß die Voraussetzungen für seine Verhängung nicht oder nicht mehr vorliegen. (2) Über die Aufhebung entscheidet das nach ...
§ 1183 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1183 AUFHEBUNG DER HYPOTHEK Zur Aufhebung der Hypothek durch Rechtsgeschäft ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Die Zustimmung ist dem Grundbuchamt oder dem Gläubiger gegenüber zu erklären; sie ist unwiderruflich ...
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