zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 38 UNTERHALTSBEITRAG FÜR FRÜHERE BEAMTE UND FRÜHERE RUHESTANDSBEAMTE (1) Ein durch Dienstunfall verletzter früherer Beamter, dessen Beamtenverhältnis ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN IN ANGELEGENHEITEN DER UNFALLFÜRSORGE NACH DEM BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ EINSCHLIEßLICH DES ERLASSES VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DER VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 38A UNTERHALTSBEITRAG BEI SCHÄDIGUNG EINES UNGEBORENEN KINDES (1) Der Unterhaltsbeitrag wird im Fall des § 30 Abs. 1 Satz 2 und 3 für die Dauer der durch ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN IN ANGELEGENHEITEN DER UNFALLFÜRSORGE NACH DEM BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ EINSCHLIEßLICH DES ERLASSES VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DER VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 39 UNFALL-HINTERBLIEBENENVERSORGUNG (1) Ist ein Beamter, der Unfallruhegehalt erhalten hätte, oder ein Ruhestandsbeamter, der Unfallruhegehalt bezog, ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN IN ANGELEGENHEITEN DER UNFALLFÜRSORGE NACH DEM BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ EINSCHLIEßLICH DES ERLASSES VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DER VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 40 UNTERHALTSBEITRAG FÜR VERWANDTE DER AUFSTEIGENDEN LINIE Verwandten der aufsteigenden Linie, deren Unterhalt zur Zeit des Dienstunfalles ganz oder überwiegend ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN IN ANGELEGENHEITEN DER UNFALLFÜRSORGE NACH DEM BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ EINSCHLIEßLICH DES ERLASSES VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DER VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 41 UNTERHALTSBEITRAG FÜR HINTERBLIEBENE (1) Ist in den Fällen des § 38 der frühere Beamte oder der frühere Ruhestandsbeamte an den Folgen des Dienstunfalles ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 42 HÖCHSTGRENZEN DER HINTERBLIEBENENVERSORGUNG Die Unfallversorgung der Hinterbliebenen (§§ 39 bis 41) darf insgesamt die Bezüge (Unfallruhegehalt oder ...