zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTIL- UND MODESCHNEIDER UND ZUR TEXTIL- UND MODESCHNEIDERIN* (TEXTIL- UND MODESCHNEIDERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - TEXMODSCHNEIDERAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM INDUSTRIEKAUFMANN UND ZUR INDUSTRIEKAUFFRAU* (INDUSTRIEKAUFLEUTEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - INDKFLAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM UMWELTTECHNOLOGEN FÜR ROHRLEITUNGSNETZE UND INDUSTRIEANLAGEN UND ZUR UMWELTTECHNOLOGIN FÜR ROHRLEITUNGSNETZE UND INDUSTRIEANLAGEN * (ROHRLEITUNGSNETZ- UND INDUSTRIEANLAGENUMWELTTECHNOLOGEN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HÖRAKUSTIKER UND ZUR HÖRAKUSTIKERIN* (HÖRAKUSTIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - HÖRAKAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG IN DER SEESCHIFFFAHRT (SEE-BERUFSAUSBILDUNGSVERORDNUNG - SEE-BAV) § 10 BERUFSAUSBILDUNG AUßERHALB DER AUSBILDUNGSSTÄTTE (1) Die zuständige Stelle überwacht die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung auf der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM METALLBILDNER UND ZUR METALLBILDNERIN* (METALLBILDNERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - METALLBAUSBVO) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BAUWERKSABDICHTER/ZUR BAUWERKSABDICHTERIN § 4 GLIEDERUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) In der Berufsausbildung sind in überbetrieblichen oder in geeigneten betrieblichen Ausbildungsstätten zu vermitteln: 1. im ersten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FISCHWIRT UND ZUR FISCHWIRTIN *) (FISCHWIRTAUSBILDUNGSVERORDNUNG - FISCHWAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BIOLOGIEMODELLMACHER UND ZUR BIOLOGIEMODELLMACHERIN* (BIOLOGIEMODELLMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BMMAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WERKFEUERWEHRMANN UND ZUR WERKFEUERWEHRFRAU* (WERKFEUERWEHRAUSBILDUNGSVERORDNUNG - WFAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die ...