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- § 57 SektVO - Einzelnorm



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ÖFFENTLICHEN AUFTRÄGEN IM BEREICH DES VERKEHRS, DER TRINKWASSERVERSORGUNG UND DER ENERGIEVERSORGUNG (SEKTORENVERORDNUNG - SEKTVO) § 57 AUFHEBUNG UND EINSTELLUNG DES VERFAHRENS Ein Vergabeverfahren kann ganz oder bei Losvergabe für einzelne Lose aufgehoben werden oder im Fall eines Verhandlungsverfahrens ...
- § 21 SVertO - Einzelnorm



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EINES FONDS ZUR BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG IN DER SEE- UND BINNENSCHIFFAHRT (SCHIFFAHRTSRECHTLICHE VERTEILUNGSORDNUNG - SVERTO) § 21 ENDGÜLTIGE EINSTELLUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG Werden ein Anspruch und das Recht seines Gläubigers auf Teilnahme an dem Verteilungsverfahren festgestellt, so ordnet das ...
- § 36 EIGV - Einzelnorm



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VON INBETRIEBNAHMEGENEHMIGUNGEN FÜR DAS EISENBAHNSYSTEM (EISENBAHN-INBETRIEBNAHMEGENEHMIGUNGSVERORDNUNG - EIGV) § 36 RÜCKNAHME UND WIDERRUF; EINSTELLUNG DER TÄTIGKEIT (1) Anerkennungen nach § 35 können zurückgenommen werden, wenn bekannt wird, dass zum Zeitpunkt der Anerkennung die Voraussetzungen nach ...
- § 3 SRV - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ELEKTRONISCHE SCHUTZSCHRIFTENREGISTER (SCHUTZSCHRIFTENREGISTERVERORDNUNG - SRV) § 3 EINSTELLUNG (1) Eine dem Register elektronisch übermittelte Schutzschrift ist unverzüglich nach ihrer ordnungsgemäßen Einreichung zum elektronischen Abruf ...
- § 24 GntZollDVDV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN NICHTTECHNISCHEN ZOLLDIENST DES BUNDES (GNTZOLLDVDV) § 24 EINSTELLUNG UND GESUNDHEITLICHE EIGNUNG (1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 1. erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen hat, 2. die nach ...
- § 343 LAG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN LASTENAUSGLEICH (LASTENAUSGLEICHSGESETZ - LAG) § 343 ERLÖSCHEN, EINSTELLUNG UND RÜCKFORDERUNG DER KRIEGSSCHADENRENTE (1) Ändern sich die Voraussetzungen für die Gewährung von Kriegsschadenrente nachträglich (§ 288), so verfügt das Ausgleichsamt
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- § 15d GfwtDBwVDV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN FEUERWEHRTECHNISCHEN DIENST IN DER BUNDESWEHR (GFWTDBWVDV) § 15D EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr kann eingestellt werden ...
- § 11 BPolLV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DES POLIZEIVOLLZUGSDIENSTES IN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEI-LAUFBAHNVERORDNUNG - BPOLLV) § 11 EINSTELLUNG ODER VERSETZUNG AUS LAUFBAHNEN DES POLIZEIVOLLZUGSDIENSTES (1) Die Einstellung oder die Versetzung in den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei ...
- § 231 AktG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 231 BESCHRÄNKTE EINSTELLUNG IN DIE KAPITALRÜCKLAGE UND IN DIE GESETZLICHE RÜCKLAGE Die Einstellung der Beträge, die aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen gewonnen werden, in die gesetzliche Rücklage und der Beträge, die aus der
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- § 1 BergArbWoFöG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DES BERGARBEITERWOHNUNGSBAUES IM KOHLENBERGBAU § 1 EINSTELLUNG DER FÖRDERUNG DES BERGARBEITERWOHNUNGSBAUES (1) Die Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues aus dem nach diesem Gesetz in der bis zum 31. Dezember 1996 geltenden Fassung gebildeten
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