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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 71 - 80 von 107346 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 207 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 207 VORAUSSETZUNGEN (1) Die Hauptversammlung kann eine Erhöhung des Grundkapitals durch Umwandlung der Kapitalrücklage und von Gewinnrücklagen in Grundkapital beschließen. (2) Für den Beschluß und für die Anmeldung des Beschlusses gelten ...
§ 33 EMVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 33 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 8 Absatz 1 nicht sicherstellt ...
§ 208 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 208 UMWANDLUNGSFÄHIGKEIT VON KAPITAL- UND GEWINNRÜCKLAGEN (1) Die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen, die in Grundkapital umgewandelt werden sollen, müssen in der letzten Jahresbilanz und, wenn dem Beschluß eine andere Bilanz zugrunde ...
§ 34 EMVG - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT VON BETRIEBSMITTELN* (ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ - EMVG) § 34 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN (1) Geräte, die den Bestimmungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln ...
§ 209 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 209 ZUGRUNDE GELEGTE BILANZ (1) Dem Beschluß kann die letzte Jahresbilanz zugrunde gelegt werden, wenn die Jahresbilanz geprüft und die festgestellte Jahresbilanz mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlußprüfers versehen ...
Eingangsformel EndlagerVlV - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER VORAUSLEISTUNGEN FÜR DIE EINRICHTUNG VON ANLAGEN DES BUNDES ZUR SICHERSTELLUNG UND ZUR ENDLAGERUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERVORAUSLEISTUNGSVERORDNUNG - ENDLAGERVLV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 21b Abs. 3 in Verbindung mit § 54 des Atomgesetzes ...
§ 210 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 210 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG DES BESCHLUSSES (1) Der Anmeldung des Beschlusses zur Eintragung in das Handelsregister ist die der Kapitalerhöhung zugrunde gelegte Bilanz mit Bestätigungsvermerk, im Fall des § 209 Abs. 2 bis 6 außerdem die ...
§ 1 EndlagerVlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER VORAUSLEISTUNGEN FÜR DIE EINRICHTUNG VON ANLAGEN DES BUNDES ZUR SICHERSTELLUNG UND ZUR ENDLAGERUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERVORAUSLEISTUNGSVERORDNUNG - ENDLAGERVLV) § 1 ERHEBUNG VON VORAUSLEISTUNGEN Zur Deckung des notwendigen Aufwandes ...
§ 211 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 211 WIRKSAMWERDEN DER KAPITALERHÖHUNG (1) Mit der Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht. (2) (weggefallen) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * ...
§ 2 EndlagerVlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER VORAUSLEISTUNGEN FÜR DIE EINRICHTUNG VON ANLAGEN DES BUNDES ZUR SICHERSTELLUNG UND ZUR ENDLAGERUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERVORAUSLEISTUNGSVERORDNUNG - ENDLAGERVLV) § 2 VORAUSLEISTUNGSPFLICHTIGE (1) Die Vorausleistungen werden von ...
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