zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 33 GESETZ ÜBER DIE KAPITALERHÖHUNG AUS GESELLSCHAFTSMITTELN UND ÜBER DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (1) (gegenstandslos)(2) Haben Kreditinstitute auf Grund einer Aufforderung nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes über die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER ENERGIEVERSORGUNG (ENERGIESICHERUNGSGESETZ - ENSIG) § 26 SALDIERTE PREISANPASSUNG; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zu erlassen, in der abweichend ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ §§ 34 BIS 44 ---- * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 45 GELTUNG IN BERLIN Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 46 INKRAFTTRETEN Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER ENERGIEVERSORGUNG (ENERGIESICHERUNGSGESETZ - ENSIG) § 29 ERLEICHTERUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON STABILISIERUNGSMAßNAHMEN (1) Beantragt ein Unternehmen, das selbst oder durch verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ ANHANG EV AUSZUG AUS EINIGVTR ANLAGE I KAPITEL III SACHGEBIET D ABSCHNITT III (BGBL. II 1990, 889, 960) Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: .. ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER ENERGIEVERSORGUNG (ENERGIESICHERUNGSGESETZ - ENSIG) § 30 PRÄVENTIVE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG EINES KRISENFALLS; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Zur Vermeidung einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung im Sinne ...