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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 71 - 80 von 107104 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 6 GleiBStiftG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG DER BUNDESSTIFTUNG GLEICHSTELLUNG § 6 STIFTUNGSRAT (1) Der Stiftungsrat besteht aus 1. zehn bestellten Mitgliedern, die dem Deutschen Bundestag angehören und 2. der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Familie, Senioren, ...
§ 1 FremdSprKFPrV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION (FREMDSPRACHENKOMMUNIKATION-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG ...
§ 7 GleiBStiftG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG DER BUNDESSTIFTUNG GLEICHSTELLUNG § 7 DIREKTORIUM (1) Das Direktorium besteht aus zwei Mitgliedern. Die Mitglieder sind hauptamtlich für die Stiftung tätig. (2) Das Direktorium führt die laufenden Geschäfte der Stiftung, bereitet ...
§ 2 FremdSprKFPrV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION (FREMDSPRACHENKOMMUNIKATION-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG ...
§ 8 GleiBStiftG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG DER BUNDESSTIFTUNG GLEICHSTELLUNG § 8 BETEILIGTE GREMIEN (1) Bei der Erfüllung des Stiftungszwecks sind folgende Gremien beteiligt: 1. ein ständiger Stiftungsbeirat und 2. ein Fachbeirat oder mehrere Fachbeiräte.Bei den Mitgliedern ...
§ 3 FremdSprKFPrV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION (FREMDSPRACHENKOMMUNIKATION-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG ...
§ 9 GleiBStiftG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG DER BUNDESSTIFTUNG GLEICHSTELLUNG § 9 STIFTUNGSBEIRAT (1) Der Stiftungsrat beruft den ständigen Stiftungsbeirat. Aufgabe des Stiftungsbeirates ist die Beratung des Stiftungsrates und des Direktoriums bei der inhaltlichen Arbeitsplanung ...
§ 4 FremdSprKFPrV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION (FREMDSPRACHENKOMMUNIKATION-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG ...
§ 10 GleiBStiftG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG DER BUNDESSTIFTUNG GLEICHSTELLUNG § 10 FACHBEIRAT (1) Der Stiftungsrat kann auf Vorschlag des Direktoriums einen Fachbeirat zu bestimmten Themenschwerpunkten einberufen. Bei Bedarf können mehrere Fachbeiräte einberufen werden. (2 ...
§ 5 FremdSprKFPrV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION (FREMDSPRACHENKOMMUNIKATION-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG ...
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