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Trefferliste für 'wirksamwerden'

Dokument 71 - 80 von 383 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 23 EinigVtr - Einzelnorm*
... UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (EINIGUNGSVERTRAG) ART 23 SCHULDENREGELUNG (1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts wird die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufene Gesamtverschuldung des Republikhaushalts der Deutschen Demokratischen Republik von ...
Art 13 LuftFzgÜbk - Einzelnorm*
... -Organisation wirksam; sie bezieht sich nur auf den Staat, der das Übereinkommen kündigt, jedoch mit der Maßgabe, a) daß Artikel 8 nach dem Wirksamwerden der Kündigung noch fünf Jahre lang in bezug auf Luftfahrzeuge in Kraft bleibt, für die ein Lufttüchtigkeitszeugnis gemäß diesem Übereinkommen als gültig ...
§ 2 BesÜG - Einzelnorm*
... eines Amtes oder Dienstgrades einer höheren Besoldungsgruppe der Bundesbesoldungsordnung A wirksam, erfolgt die endgültige Zuordnung mit dem Wirksamwerden dieser Ernennung, wobei die Ernannten so gestellt werden, als ob die Ernennung am 30. Juni 2009 wirksam gewesen wäre. (6) Steht am 30. Juni 2009 ...
§ 24a KWG - Einzelnorm*
... es sich um ein CRR-Kreditinstitut handelt, auch den zuständigen Stellen des Aufnahmemitgliedstaates diese Änderungen mindestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Änderungen anzuzeigen, damit die Aufsichtsbehörde eine Entscheidung nach Absatz 2 und die zuständigen Stellen des Aufnahmemitgliedstaates ...
Art 231 § 2 EGBGB - Einzelnorm*
... - vom 21. Februar 1990 (GBl. I Nr. 10 S. 75), geändert durch das Gesetz vom 22. Juni 1990 (GBl. I Nr. 37 S. 470, Nr. 39 S. 546, vor dem Wirksamwerden des Beitritts entstanden sind, bestehen fort. (2) Auf sie sind ab dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts die §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...
Anhang EV LuftVG - Einzelnorm*
... vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1221),mit folgenden Maßgaben: a) Die §§ 33 bis 56 finden nur auf solche Schadensereignisse Anwendung, die nach dem Wirksamwerden des Beitritts eingetreten sind. b) Der Bundesminister für Verkehr wird ermächtigt, für einen Zeitraum von drei Jahren ab Wirksamwerden des Beitritts ...
Art 231 § 5 EGBGB - Einzelnorm*
... Nicht zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören Gebäude, Baulichkeiten, Anlagen, Anpflanzungen oder Einrichtungen, die gemäß dem am Tag vor dem Wirksamwerden des Beitritts geltenden Recht vom Grundstückseigentum unabhängiges Eigentum sind. Das gleiche gilt, wenn solche Gegenstände am Tag des Wirksamwerdens ...
§ 132 UmwG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 132 KÜNDIGUNGSSCHUTZRECHT (1) Führen an einer Spaltung beteiligte Rechtsträger nach dem Wirksamwerden der Spaltung einen Betrieb gemeinsam, so gilt dieser als Betrieb im Sinne des Kündigungsschutzrechts. (2) Die kündigungsrechtliche Stellung ...
UmwG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
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§ 133 UmwG - Einzelnorm*
... (UMWG) § 133 SCHUTZ DER GLÄUBIGER UND DER INHABER VON SONDERRECHTEN (1) Für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet worden sind, haften die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger als Gesamtschuldner. Die §§ 25, 26 und 28 des Handelsgesetzbuchs ...
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