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Fassung, der zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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Staaten von Amerika New York.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 7. März 1990 (BGBl. I S. 472). Der Bundesminister der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu dieser Vorschrift zu ändern oder zu ergänzen, ...
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Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. 2001 II S. 1034) (Übereinkommen) sind das Bundesamt für Justiz als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (Bundeszentralstelle) und die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter (zentrale Adoptionsstellen ...
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anhand der Kriterien in Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung (veröffnetlicht unter www.gesetze-im-internet.de des Bundesministeriums für Justiz) Die untersuchte Person wurde hinsichtlich ihrer körperlichen Fähigkeiten mit folgendem Ergebnis untersucht: Untauglich ☐ Tauglich ☐ Tauglichkeit ...
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anhand der Kriterien in Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung (veröffnetlicht unter www.gesetze-im-internet.de des Bundesministeriums für Justiz) Die untersuchte Person wurde hinsichtlich ihrer körperlichen Fähigkeiten mit folgendem Ergebnis untersucht: Untauglich ☐ Tauglich ☐ Tauglichkeit ...
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Marke ausgeschlossen ist. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 14. April 1999 (BGBl. I S. 767).Bundesministerium der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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FÜR DEUTSCHE AUSLANDSBONDS - AUSLWBG) § 13 SAMMELANERKENNUNG Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach näherer Vorschrift der §§ 55 bis 58 alle oder bestimmte Auslandsbonds einer Art anerkennen (Sammelanerkennung). Die ...