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Trefferliste für 'eigentum'
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- Art 4 § 10 GKAR - Einzelnorm



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UND ZUR ERGÄNZUNG DES SOZIALGERICHTSGESETZES (GESETZ ÜBER KASSENARZTRECHT - GKAR) § 10 Die Treuhandschaft des Bundes und des Landes Berlin an dem Eigentum und den sonstigen Vermögensrechten der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands und der Kassendentistischen ...
- § 10 SKAG Berlin - Einzelnorm



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DER KRANKENVERSICHERUNG IM LAND BERLIN (SELBSTVERWALTUNGS- UND KRANKENVERSICHERUNGSANGLEICHUNGSGESETZ BERLIN - SKAG BERLIN) § 10 (1) Das Vermögen (Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte) der nach den Vorschriften dieses Gesetzes aufgelösten Krankenkassen und des Verbands Berliner Ortskrankenkassen ...
- § 4 MinStG - Einzelnorm



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(MINDESTSTEUERGESETZ - MINSTG) § 4 UMFANG DER UNTERNEHMENSGRUPPE UND IHRE BESTANDTEILE (1) Eine Unternehmensgruppe umfasst alle Einheiten, die durch Eigentum oder Beherrschung miteinander verbunden sind, sodass die Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme dieser Einheiten 1 ...
- AtVfV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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5 Inhalt der Bekanntmachung § 6 Auslegung von Antrag und Unterlagen § 6a Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum § 7 Einwendungen § 7a Verfahren bei grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen Dritter Abschnitt Erörterungstermin § 8 Gegenstand und ...
- § 13 RechVersV - Einzelnorm



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gegenüber dem Vorversicherer aufgerechnet werden. (3) Verbleiben die bei einem Vorversicherer oder Dritten hinterlegten Wertpapiere im Eigentum des rückversichernden Unternehmens, sind sie bei diesem als Wertpapiere unter den jeweiligen Kapitalanlageposten auszuweisen. Absatz 1 ist insoweit nicht anzuwenden ...
- § 5 GruWErl - Einzelnorm



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erhält der Ausgezeichnete eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift des Bundespräsidenten. (2) Das Grubenwehr-Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht seiner Hinterbliebenen besteht nicht. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- Muster 1 SchwbAwV - Einzelnorm



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den für die Eintragungen maßgebenden Verhältnissen sind der ausstellenden Behörde unverzüglich mitzuteilen. Nach Aufforderung ist der Ausweis, der Eigentum der ausstellenden Behörde bleibt, zum Zwecke der Berichtigung oder Einziehung vorzulegen. Die mißbräuchliche Verwendung ist strafbar. * zum Seitenanfang ...
- § 1 BABG - Einzelnorm



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UND SONSTIGEN BUNDESSTRAßEN DES FERNVERKEHRS § 1 Die bisherigen Reichsautobahnen sind mit Wirkung vom 24. Mai 1949 als Bundesautobahnen Eigentum des Bundes. Vom gleichen Zeitpunkt ist der Bund Inhaber aller sonstigen Vermögensrechte, die dem Unternehmen "Reichsautobahnen" gehörten oder die ausschließlich ...
- § 44 IStGHG - Einzelnorm



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Absatz 2 und 3, die §§ 73b, 73c und 73d des Strafgesetzbuches gelten entsprechend. (3) Wird die Einziehung von Taterträgen angeordnet, so geht das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht mit der Bewilligung der Rechtshilfe durch die nach § 68 Abs. 1 zuständige Stelle auf den Gerichtshof über ...
- § 932 BGB - Einzelnorm



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Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer ...
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