zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 26 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den vom 1. Juli eines jeden Jahres an maßgebenden allgemeinen Rentenwert zu bestimmen. * zum ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT MILCH, MILCHERZEUGNISSEN UND FETTEN (MILCH- UND FETTGESETZ) § 32 SCHLUßBESTIMMUNGEN (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die §§ 20 bis 34 und 38 des Milchgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 27 ZUSAMMENTREFFEN VON RENTEN (1) Bestehen für denselben Zeitraum Ansprüche auf Altersrente und Rente wegen Erwerbsminderung oder mehrere Ansprüche auf Witwenrente, Witwerrente oder Waisenrente, wird ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER STEUERLICHE MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON PRIVATEN KAPITALANLAGEN IN ENTWICKLUNGSLÄNDERN (ENTWICKLUNGSLÄNDER-STEUERGESETZ - ENTWLSTG) § 1 STEUERFREIE RÜCKLAGE FÜR KAPITALANLAGEN IN ENTWICKLUNGSLÄNDERN (1) Steuerpflichtige, die mit Mitteln eines inländischen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 27A RENTE WEGEN ERWERBSMINDERUNG UND HINZUVERDIENST (1) Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in Abhängigkeit vom monatlich erzielten Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER STEUERLICHE MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON PRIVATEN KAPITALANLAGEN IN ENTWICKLUNGSLÄNDERN (ENTWICKLUNGSLÄNDER-STEUERGESETZ - ENTWLSTG) § 2 STEUERFREIE RÜCKLAGE FÜR BETEILIGUNGEN AN KAPITALGESELLSCHAFTEN IN ENTWICKLUNGSLÄNDERN, DIE VON DER ENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 27B (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER STEUERLICHE MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON PRIVATEN KAPITALANLAGEN IN ENTWICKLUNGSLÄNDERN (ENTWICKLUNGSLÄNDER-STEUERGESETZ - ENTWLSTG) § 3 SONDERVORSCHRIFTEN FÜR KAPITALANLAGEN DURCH SACHEINLAGEN (1) Kapitalanlagen im Sinne des § 1 Abs. 3, die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 28 EINKOMMENSANRECHNUNG AUF RENTEN WEGEN TODES Trifft eine Rente wegen Todes mit Einkommen (§§ 18a bis 18e des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) des Berechtigten zusammen, gilt § 97 des Sechsten Buches ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER STEUERLICHE MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON PRIVATEN KAPITALANLAGEN IN ENTWICKLUNGSLÄNDERN (ENTWICKLUNGSLÄNDER-STEUERGESETZ - ENTWLSTG) § 4 SONDERVORSCHRIFTEN FÜR BESTIMMTE UMWANDLUNGEN ODER VERÄUßERUNGEN (1) Ist bei Kapitalanlagen im Sinne des ...