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Trefferliste für 'justiz'

Dokument 801 - 810 von 1327 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Schlussformel WZG§35PRYBek - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ZU § 35 DES WARENZEICHENGESETZES SCHLUSSFORMEL  Der Bundesminister der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Schlussformel PKHB 2020 - Einzelnorm*
... BEKANNTMACHUNG ZU § 115 DER ZIVILPROZESSORDNUNG (PROZESSKOSTENHILFEBEKANNTMACHUNG 2020 - PKHB 2020) SCHLUSSFORMEL  Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Schlussformel PKHB 2021 - Einzelnorm*
... BEKANNTMACHUNG ZU § 115 DER ZIVILPROZESSORDNUNG (PROZESSKOSTENHILFEBEKANNTMACHUNG 2021 - PKHB 2021) SCHLUSSFORMEL  Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 43 VDuG - Einzelnorm*
... ZUR GEBÜNDELTEN DURCHSETZUNG VON VERBRAUCHERRECHTEN (VERBRAUCHERRECHTEDURCHSETZUNGSGESETZ - VDUG) § 43 VERBANDSKLAGEREGISTER (1) Das Bundesamt für Justiz führt ein Register für Verbandsklagen (Verbandsklageregister). Das Verbandsklageregister kann elektronisch betrieben werden. (2) Öffentliche Bekanntmachungen ...
§ 44 VDuG - Einzelnorm*
... des Verbandsklageverfahrens, 18. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers, 19. Verpflichtung des Bundesamts für Justiz, einem angemeldeten Verbraucher auf dessen Verlangen einen Auszug über die Angaben zu überlassen, die im Verbandsklageregister zu ihm und seiner Anmeldung ...
§ 45 VDuG - Einzelnorm*
... (VERBRAUCHERRECHTEDURCHSETZUNGSGESETZ - VDUG) § 45 VERANLASSUNG DER BEKANNTMACHUNG DURCH DAS GERICHT Das Gericht übermittelt dem Bundesamt für Justiz unverzüglich veröffentlichungsfähige Fassungen der im Verbandsklageregister öffentlich bekannt zu machenden Angaben (§ 44 Nummer 1 bis 6 und 9 bis 18 ...
§ 95 KAGB - Einzelnorm*
... gehörenden Gegenständen kann in keiner anderen Weise verfügt werden. (5) Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz können durch gemeinsame Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die entsprechende oder teilweise entsprechende ...
§ 49 VDuG - Einzelnorm*
... GEBÜNDELTEN DURCHSETZUNG VON VERBRAUCHERRECHTEN (VERBRAUCHERRECHTEDURCHSETZUNGSGESETZ - VDUG) § 49 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die näheren Einzelheiten zum Verbandsklageregister zu regeln, insbesondere ...
Schlussformel WZG§35CHNBek 1979 - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG GEMÄß § 35 DES WARENZEICHENGESETZES SCHLUSSFORMEL  Der Bundesminister der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Schlussformel WZG§4HUNBek - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ZU § 4 DES WARENZEICHENGESETZES SCHLUSSFORMEL  Der Bundesminister der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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