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Trefferliste für 'versicherungsaufsichtsgesetzes'

Dokument 801 - 806 von 806 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 4 KapAusstV - Einzelnorm*
... sieben Geschäftsjahre zugrunde zu legen. Für die Ermittlung des Durchschnitts gilt Absatz 1 entsprechend. (3) Bei der in Nummer 18 der Anlage 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes genannten Versicherungssparte entspricht die Summe der Bruttozahlungen für Versicherungsfälle, die in die Berechnung des ...
§ 4 FKAG - Einzelnorm*
... /12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit den zuständigen Behörden und dem Gemeinsamen Ausschuss zusammen; § 309 Absatz 4 und 8 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und § 8 Absatz 5 und § 9 Absatz 1 Satz 8 des Kreditwesengesetzes gelten entsprechend. (2) Die Bundesanstalt bestimmt mit ...
§ 29 SchfHwG - Einzelnorm*
... für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium der Finanzen zuzuleiten, 5. die Anlage und Verwaltung des Vermögens; § 215 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist entsprechend anzuwenden; vor dem Erwerb, der Veräußerung oder der Belastung von Grundstücken sowie vor der Vergabe von Darlehen, die ...
Anlage 77 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie“ in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, im folgenden „Zusatzversorgungskasse“ genannt. § 3 Zweck der Zusatzversorgungskasse Zweck der „Zusatzversorgungskasse ...
§ 40 HRV - Einzelnorm*
... Personen, die Abwickler oder Liquidatoren unter der Bezeichnung als solche, bei ausländischen Versicherungsunternehmen die nach § 68 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bestellten Hauptbevollmächtigten sowie bei einer Zweigstelle eines Unternehmens mit Sitz in einem anderen Staat, die Bankgeschäfte ...
Anlage 2 BerVersV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERICHTERSTATTUNG VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN GEGENÜBER DER BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (VERSICHERUNGSBERICHTERSTATTUNGS-VERORDNUNG - BERVERSV) ANLAGE 2 (ZU § 24) ANWENDUNG DER FORMULARE (Fundstelle: BGBl. I 2017 ...
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