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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 811 - 820 von 901 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 32a MPDG - Einzelnorm*
... (1) Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. erlässt nach Anhörung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts Richtlinien zur Anwendung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/745 und der Verordnung (EU) 2017 ...
§ 5 UAG - Einzelnorm*
... -, Abfall-, Wasser-, Natur- und Landschaftsschutz-, Chemikalien-, Gentechnik- oder Atom- und Strahlenschutzrechts, c) des Lebensmittel-, Arzneimittel-, Pflanzenschutz- oder Infektionsschutzrechts d) des Gewerbe- oder Arbeitsschutzrechts, e) des Betäubungsmittel-, Waffen- oder Sprengstoffrechts mit einer ...
§ 50 AMG - Einzelnorm*
... , Lagern und Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften nachweist. Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und ...
§ 12 MedCanG - Einzelnorm*
... oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausführen will, bedarf dazu neben der Erlaubnis nach § 4 einer Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 33 MPDG - Einzelnorm*
... Sprache einzureichen. Die weiteren Angaben und Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. (3) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte teilt dem Sponsor, der zuständigen Ethik-Kommission sowie den nach § 35 Absatz 2 Satz 1 zu beteiligenden Ethik-Kommissionen ...
§ 51 AMG - Einzelnorm*
... MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 51 ABGABE IM REISEGEWERBE (1) Das Feilbieten von Arzneimitteln und das Aufsuchen von Bestellungen auf Arzneimittel im Reisegewerbe sind verboten; ausgenommen von dem Verbot sind für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegebene Fertigarzneimittel, die ...
§ 124 AMG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 124  Die §§ 84 bis 94a sind nicht auf Arzneimittel anwendbar, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor Wirksamwerden des Beitritts an den Verbraucher abgegeben worden sind ...
§ 24 DiGAV - Einzelnorm*
... IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (DIGITALE GESUNDHEITSANWENDUNGEN-VERORDNUNG - DIGAV) § 24 GRUNDSÄTZE Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften. * zum Seitenanfang ...
§ 1 SaRegG - Einzelnorm*
... ÜBER DEN SPENDER NACH HETEROLOGER VERWENDUNG VON SAMEN (SAMENSPENDERREGISTERGESETZ - SAREGG) § 1 SAMENSPENDERREGISTER (1) Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird ein Samenspenderregister errichtet und geführt. (2) Zweck des Samenspenderregisters ist es, für Personen, die durch ...
§ 3 EAMIV - Einzelnorm*
... implementiert werden, dass sie eine Recherche mindestens nach den Informationen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 erlauben. (3) Liegt zu einem Arzneimittel oder einem Wirkstoff genehmigtes Schulungsmaterial oder ein Rote-Hand-Brief vor, so muss bei der Anzeige des Arzneimittels oder des Wirkstoffs ...
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