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Trefferliste für 'einzelnorm'
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- § 263 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 263 ABSTIMMUNG (1) Zu jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung über die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich. (2) Die Schuldfrage umfaßt auch solche vom
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- § 28 WMVO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 28 WAHLSCHUTZ UND WAHLKOSTEN (1) Niemand darf die Wahl des Werkstattrats behindern. Insbesondere dürfen Werkstattbeschäftigte in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts nicht beschränkt werden. (2) Niemand
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- § 264 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 264 GEGENSTAND DES URTEILS (1) Gegenstand der Urteilsfindung ist die in der Anklage bezeichnete Tat, wie sie sich nach dem Ergebnis der Verhandlung darstellt. (2) Das Gericht ist an die Beurteilung der Tat, die dem Beschluß
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- § 29 WMVO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 29 AMTSZEIT DES WERKSTATTRATS Die regelmäßige Amtszeit des Werkstattrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn die Amtszeit des bisherigen Werkstattrats noch
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- § 265 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 265 VERÄNDERUNG DES RECHTLICHEN GESICHTSPUNKTES ODER DER SACHLAGE (1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne daß er
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- § 30 WMVO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 30 ERLÖSCHEN DER MITGLIEDSCHAFT IM WERKSTATTRAT; ERSATZMITGLIEDER (1) Die Mitgliedschaft im Werkstattrat erlischt durch 1. Ablauf der Amtszeit, 2. Niederlegung des Amtes, 3. Ausscheiden aus der Werkstatt, 4.
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- § 265a StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 265A BEFRAGUNG DES ANGEKLAGTEN VOR ERTEILUNG VON AUFLAGEN ODER WEISUNGEN Kommen Auflagen oder Weisungen (§§ 56b, 56c, 59a Abs. 2 des Strafgesetzbuches) in Betracht, so ist der Angeklagte in geeigneten Fällen zu befragen, ob
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- § 31 WMVO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 31 VORSITZ DES WERKSTATTRATS (1) Der Werkstattrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden oder die Vorsitzende und die ihn oder sie vertretende Person. (2) Der Vorsitzende oder die Vorsitzende oder im Falle der
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- § 266 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 266 NACHTRAGSANKLAGE (1) Erstreckt der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung die Anklage auf weitere Straftaten des Angeklagten, so kann das Gericht sie durch Beschluß in das Verfahren einbeziehen, wenn es für sie zuständig
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- § 32 WMVO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 32 EINBERUFUNG DER SITZUNGEN (1) Innerhalb einer Woche nach dem Wahltag beruft der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Wahlvorstandes den neu gewählten Werkstattrat zu der nach § 31 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl
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