zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ERHEBUNG VON GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DATEN NACH DEN REGELUNGEN DER DATENTRANSPARENZVERORDNUNG (DATENTRANSPARENZ-GEBÜHRENVERORDNUNG - DATRAGEBV) § 5 HÖHE DER GRUNDGEBÜHR Die Grundgebühr für die Bearbeitung eines ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 66 ERTEILUNG, ÜBERPRÜFUNG UND ERLÖSCHEN DER ERLAUBNIS (1) Das Hauptzollamt erteilt schriftlich oder elektronisch die Erlaubnis nach § 31 Abs. ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ERHEBUNG VON GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DATEN NACH DEN REGELUNGEN DER DATENTRANSPARENZVERORDNUNG (DATENTRANSPARENZ-GEBÜHRENVERORDNUNG - DATRAGEBV) § 6 HÖHE DER ZUSATZGEBÜHR FÜR DATENAUSWERTUNG UND DATENBEREITSTELLUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 67 PFLICHTEN DES ERLAUBNISINHABERS (1) Der Erlaubnisinhaber hat ein Belegheft zu führen. Das Hauptzollamt kann dazu Anordnungen treffen. (2) Der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ERHEBUNG VON GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DATEN NACH DEN REGELUNGEN DER DATENTRANSPARENZVERORDNUNG (DATENTRANSPARENZ-GEBÜHRENVERORDNUNG - DATRAGEBV) § 7 HÖHE DER GEBÜHR FÜR BERATUNG, ERSTELLUNG VORLÄUFIGER AUSWERTUNGEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 68 BEZUG UND LAGERUNG VON UNVERSTEUERTER KOHLE (1) Der Erlaubnisinhaber hat unversteuerte Kohle, die er in Besitz genommen hat, unverzüglich in ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ERHEBUNG VON GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DATEN NACH DEN REGELUNGEN DER DATENTRANSPARENZVERORDNUNG (DATENTRANSPARENZ-GEBÜHRENVERORDNUNG - DATRAGEBV) § 8 HÖHE DER GEBÜHR BEI RÜCKNAHME DES ANTRAGS (1) Wird ein Antrag zurückgenommen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 69 LIEFERUNG VON UNVERSTEUERTER KOHLE (1) Wird Kohle unversteuert an den Inhaber einer Erlaubnis nach § 31 Abs. 4 oder § 37 Abs. 1 des Gesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ERHEBUNG VON GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DATEN NACH DEN REGELUNGEN DER DATENTRANSPARENZVERORDNUNG (DATENTRANSPARENZ-GEBÜHRENVERORDNUNG - DATRAGEBV) § 9 ERSTATTUNG VON AUSLAGEN Das Forschungsdatenzentrum verlangt die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 70 VERBRINGEN VON KOHLE IN DAS STEUERGEBIET Wird Kohle aus einem anderen Mitgliedstaat in das Steuergebiet verbracht, finden sinngemäß Anwendung ...