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anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über die Gewährung von Ausgleichsleistungen dadurch klaglos gestellt wird, daß in Durchführung dieser Gesetze ein Bescheid zu seinen Gunsten erlassen wird oder wenn ein Beteiligter wegen eines solchen Bescheids ein Rechtsmittel zurücknimmt, werden Gerichtskosten ...
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