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Trefferliste für 'arzneimittel'
Dokument 851 - 860 von 893 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 9 AM-HandelsV - Einzelnorm



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Handelsvorgänge zu führen sind. (2) Der Arzneimittelvermittler hat sich davon zu überzeugen, dass die zulassungs- oder genehmigungspflichtigen Arzneimittel, mit denen er handelt, über eine Zulassung für das Inverkehrbringen im Geltungsbereich des Gesetzes oder Genehmigung nach der Verordnung (EG) Nr ...
- § 134a SGB 5 - Einzelnorm



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. Für die Prüfung gilt § 369 Absatz 2 und 3 entsprechend. Die Vereinbarungen nach Satz 1 Nummer 3 sind auf Grundlage der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 139e Absatz 3 Satz 2 bestimmten Leistungen der Hebammenhilfe, die zur Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen ...
- § 21 MedCanG - Einzelnorm



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Zwecken ist durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch unbefugte Personen zu schützen. (2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann im Einzelfall Maßnahmen zur Sicherung vor dem Zugriff durch unbefugte Personen gegenüber befugten Teilnehmerinnen und ...
- § 67 MPDG - Einzelnorm



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(EU) 2017/745, Artikel 76 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/746 oder § 64 Absatz 1 Nummer 1 eingehen, informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Behörden, die zuständig sind 1. für den Sponsor oder seinen rechtlichen Vertreter, 2. für die Prüfstellen und 3. für ...
- § 49 TAMG - Einzelnorm



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Produkte von Herstellerinnen, Herstellern sowie Inhaberinnen und Inhabern einer Großhandelsvertriebserlaubnis von Tierarzneimitteln sowie 2. Arzneimittel nach § 2 Absatz 1, 2 und 3a des Arzneimittelgesetzes von pharmazeutischen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Großhändlerinnen und Großhändlern ...
- § 10 IRegG - Einzelnorm



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. In einer Auswertungsgruppe sollen insbesondere folgende Institutionen, Einrichtungen und Verbände vertreten sein: 1. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2. das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, 3. die medizinischen Fachgesellschaften für den jeweiligen ...
- § 23 MedCanG - Einzelnorm



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Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes mit und reichen ihre Beiträge bis zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr bei dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein. Soweit die im Formblatt geforderten Angaben nicht ermittelt werden können, sind sie zu schätzen. * zum Seitenanfang ...
- § 12 IRegG - Einzelnorm



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ausgewogen vertreten sind: 1. die am Implantateregister beteiligten medizinischen Fachgesellschaften, 2. die Ärzteschaft, 3. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 4. der Gemeinsame Bundesausschuss, 5. die gesetzliche Krankenversicherung, 6. die privaten Krankenversicherungsunternehmen ...
- I. BMGSErnAnO 2003 - Einzelnorm



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für medizinische Dokumentation und Information, - die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, - die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Paul-Ehrlich-Instituts und - die Präsidentin und Professorin ...
- Anlage 5 See-BV - Einzelnorm



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Anatomie X Physiologie, einschließlich Ernährungs-, Arbeits- und Klimaphysiologie X Medizinische Schiffsausrüstung, Anwendung der Arzneimittel X Maritime Medizin-Verordnung X Funkärztliche Beratung Injektionstechnik, Verbandlehre, Krankenpflege und Wundbehandlung ...
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