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Trefferliste für 'arzneimittel'
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- II. BMinGErnAnO - Einzelnorm



... der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts enthält. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- Anlage 4 KHBV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE RECHNUNGS- UND BUCHFÜHRUNGSPFLICHTEN VON KRANKENHÄUSERN (KRANKENHAUS-BUCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - KHBV) ANLAGE 4 (Fundstelle: BGBl. I 1987, 1056 - 1066; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse
...
- § 17 BtMVV - Einzelnorm



... , 4. entgegen § 8 Abs. 3 für seine Verwendung bestimmte Betäubungsmittelrezepte überträgt oder bei Aufgabe der Tätigkeit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht zurückgibt, 5. entgegen § 8 Abs. 4 Betäubungsmittelrezepte nicht gegen Entwendung sichert oder einen Verlust nicht unverzüglich ...
- § 2 NiederlFrhEWGDV 1 - Einzelnorm



... eines Mitgliedstaates der EWG ist, für 1. den Einzelhandel mit Lebensmitteln sowie mit ärztlichen Hilfsmitteln, soweit es sich dabei nicht um Arzneimittel im Sinne des § 1 des Arzneimittelgesetzes vom 16. Mai 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 533), zuletzt geändert durch das Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz ...
- § 24 ApBetrO - Einzelnorm



... Behälter muß zu den auf ihm angegebenen Zeiten durch einen Boten, der zum Personal der Apotheke gehören muß, geleert oder abgeholt werden. (4) Die Arzneimittel sind in der Apotheke für jeden Empfänger getrennt zu verpacken und jeweils mit dessen Namen und Anschrift zu versehen. Sie sind, sofern sie ...
- § 219d SGB 5 - Einzelnorm



... Krankenversicherung – Ausland, fortlaufend im erforderlichen Umfang mit der Gesellschaft für Telematik ab. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte trifft unter Berücksichtigung der europäischen semantischen Interoperabilitätsfestlegungen und im Benehmen mit der Kassenärztlichen ...
- § 1 AM-HandelsV - Einzelnorm



... Diese Verordnung findet Anwendung auf Betriebe und Einrichtungen, soweit sie Großhandel mit Arzneimitteln treiben, soweit nicht nach § 1 Abs. 2 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung vom 3. November 2006 (BGBl. I S. 2523), deren Vorschriften Anwendung finden. Die Verordnung findet auch ...
- § 63a AMG - Einzelnorm



... -Risiko-Verhältnisses eines Arzneimittels, einschließlich eigener Bewertungen, unverzüglich und vollständig übermittelt werden. Das Nähere regelt die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung. Andere Personen als in Satz 1 bezeichnet dürfen eine Tätigkeit als Stufenplanbeauftragter nicht ausüben ...
- § 11 HeimG - Einzelnorm



... dass von den Beschäftigten die für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Anforderungen der Hygiene eingehalten werden, und 10. sicherstellen, dass die Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt und die in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über ...
- § 67 MPDG - Einzelnorm



... (EU) 2017/745, Artikel 76 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/746 oder § 64 Absatz 1 Nummer 1 eingehen, informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Behörden, die zuständig sind 1. für den Sponsor oder seinen rechtlichen Vertreter, 2. für die Prüfstellen und 3. für ...
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