weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS GLASVEREDLER-HANDWERK (GLASVEREDLERMEISTERVERORDNUNG - GLASVMSTRV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 45 der Handwerksordnung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 4 ANWENDUNG DES RECHTS DES SITZSTAATS Vorbehaltlich des § 5 finden auf die aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehende Gesellschaft die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS GLASVEREDLER-HANDWERK (GLASVEREDLERMEISTERVERORDNUNG - GLASVMSTRV) § 1 BERUFSBILD (1) Dem Glasveredler-Handwerk sind ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 5 ANWENDUNG DER REGELUNGEN ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER KRAFT VEREINBARUNG ODER KRAFT GESETZES Die nachfolgenden Regelungen über die Mitbestimmung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS GLASVEREDLER-HANDWERK (GLASVEREDLERMEISTERVERORDNUNG - GLASVMSTRV) § 2 GLIEDERUNG, DAUER UND BESTEHEN DER PRAKTISCHEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 6 INFORMATION DER LEITUNGEN (1) Das besondere Verhandlungsgremium ist auf Grund einer schriftlichen Aufforderung der Leitungen zu bilden. Es hat die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS GLASVEREDLER-HANDWERK (GLASVEREDLERMEISTERVERORDNUNG - GLASVMSTRV) § 3 MEISTERPRÜFUNGSARBEIT (1) Als Meisterprüfungsarbeit ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 7 ZUSAMMENSETZUNG DES BESONDEREN VERHANDLUNGSGREMIUMS (1) Für die in jedem Mitgliedstaat beschäftigten Arbeitnehmer der beteiligten Gesellschaften, betroffenen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS GLASVEREDLER-HANDWERK (GLASVEREDLERMEISTERVERORDNUNG - GLASVMSTRV) § 4 ARBEITSPROBE (1) Als Arbeitsprobe sind vier ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 8 PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN DER AUF DAS INLAND ENTFALLENDEN MITGLIEDER DES BESONDEREN VERHANDLUNGSGREMIUMS (1) Die persönlichen Voraussetzungen der ...