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Trefferliste für 'arzneimittel'
Dokument 871 - 880 von 893 Treffer,
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- § 1 AMGBefugV - Einzelnorm



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1 Nummer 1 bis 3 und 4 bis 6 des Arzneimittelgesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie das Paul-Ehrlich-Institut in der Weise übertragen, dass jede dieser Bundesoberbehörden durch Rechtsverordnung Regelungen ...
- § 20 IRegG - Einzelnorm



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erfüllt ihre Aufgabe nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 1. im Einvernehmen mit der Vertrauensstelle und 2. unter Beteiligung a) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, b) des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, c) der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. und der Bundesverbände der ...
- § 16 AMG - Einzelnorm



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- AMG) § 16 BEGRENZUNG DER HERSTELLUNGSERLAUBNIS Die Erlaubnis wird dem Antragsteller für eine bestimmte Betriebsstätte und für bestimmte Arzneimittel und Darreichungsformen erteilt, in den Fällen des § 14 Abs. 4 auch für eine bestimmte Betriebsstätte des beauftragten oder des anderen Betriebes. Soweit ...
- § 8 TFG - Einzelnorm



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des Votums der Ethik-Kommission nach Nummern 6 und 7 dürfen keine personenbezogenen Daten übermittelt werden. Zur Immunisierung sollen zugelassene Arzneimittel angewendet werden. (3) Von der Durchführung des Immunisierungsprogramms ist auf der Grundlage des Immunisierungsplanes ein Protokoll anzufertigen ...
- § 17 AMG - Einzelnorm



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innerhalb einer Frist von drei Monaten zu treffen. (2) Beantragt ein Erlaubnisinhaber die Änderung der Erlaubnis in Bezug auf die herzustellenden Arzneimittel oder in Bezug auf die Räume und Einrichtungen im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 6, so hat die Behörde die Entscheidung innerhalb einer Frist von einem ...
- § 1 ArznRAV - Einzelnorm



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NACH § 311A DES FÜNFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH § 1 Die Rechnungsabschläge nach § 311a Abs. 1 und 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch werden für Arzneimittel, die vom 1. Juli 1993 bis zum 31. Oktober 1993 zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden, ausgesetzt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
- § 12 BTÄO - Einzelnorm



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mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für tierärztliche Leistungen einschließlich der Preise und Preisspannen für vom Tierarzt angewandte Arzneimittel in einer Gebührenordnung zu regeln. Dabei ist den berechtigten Interessen der Tierärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung ...
- § 62 TAMG - Einzelnorm



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den von ihr oder ihm behandelten Tieren beschränkt und die hierfür erforderlichen Maßnahmen geregelt werden.Vorschriften nach Satz 1 können auch für Arzneimittel nach § 2 Absatz 1, 2 und 3a des Arzneimittelgesetzes erlassen werden. (4) Eine Rechtsverordnung nach Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz ...
- § 11 TFG - Einzelnorm



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aus dem peripheren Blut oder aus dem Nabelschnurblut ist für die Rückverfolgung zusätzlich die eindeutige Spendennummer gemäß § 2 Nummer 21 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung zu protokollieren und aufzubewahren. Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ...
- § 73a AMG - Einzelnorm



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DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 73A AUSFUHR (1) Abweichend von den §§ 5 und 8 Absatz 1 und 2 dürfen die dort bezeichneten Arzneimittel ausgeführt oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wenn die zuständige Behörde des Bestimmungslandes die Einfuhr oder ...
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