weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 16. MAI 1985 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM KÖNIGREICH DÄNEMARK ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN ART 1 Dem in Tondern am 16. Mai 1985 unterzeichneten Abkommen zwischen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 29. JUNI 2012 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM GLOBALEN TREUHANDFONDS FÜR NUTZPFLANZENVIELFALT ÜBER DEN SITZ DES GLOBALEN TREUHANDFONDS FÜR NUTZPFLANZENVIELFALT ART 1 Dem in Berlin am 29. Juni 2012 unterzeichneten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 3. FEBRUAR 1977 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN ART 1 Dem in Paris am 3. Februar 1977 unterzeichneten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERTRAG ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (EINIGUNGSVERTRAG) ANLAGE I KAP XI D II ANLAGE I KAPITEL XI SACHGEBIET D - SEEVERKEHR ABSCHNITT II Bundesrecht wird ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 5 WAFFEN (1) Mitglieder ausländischer Streitkräfte sind während ihres Aufenthaltes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 6 UNIFORMTRAGEN Mitglieder ausländischer Streitkräfte, die zum militärischen Personal ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 7 GERICHTSBARKEIT (1) Mitglieder ausländischer Streitkräfte unterliegen, insbesondere ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERTRAG ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (EINIGUNGSVERTRAG) ANLAGE I KAP XIV II ANLAGE I KAPITEL XIV ABSCHNITT II Bundesrecht wird wie folgt ergänzt: 1. Baugesetzbuch ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 12 UMWELTSCHUTZ (1) Die ausländischen Streitkräfte erkennen und anerkennen die Bedeutung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 14 VERKEHR MIT EIGENEN FAHRZEUGEN DES AUSLÄNDISCHEN STAATES (1) Kraftfahrzeuge und ...