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Trefferliste für 'bundesrepublik'
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- § 1 WPflG - Einzelnorm



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sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und 1. ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder 2. ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder a) ihren früheren ständigen Aufenthalt ...
- § 17 SatDSiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VOR GEFÄHRDUNG DER SICHERHEIT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DURCH DAS VERBREITEN VON HOCHWERTIGEN ERDFERNERKUNDUNGSDATEN (SATELLITENDATENSICHERHEITSGESETZ - SATDSIG) § 17 SENSITIVITÄTSPRÜFUNG (1) Der Datenanbieter, der eine Anfrage
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- § 21 SatDSiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VOR GEFÄHRDUNG DER SICHERHEIT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DURCH DAS VERBREITEN VON HOCHWERTIGEN ERDFERNERKUNDUNGSDATEN (SATELLITENDATENSICHERHEITSGESETZ - SATDSIG) § 21 VERPFLICHTUNG DES DATENANBIETERS In folgenden Fällen ist der
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- § 17 BSchuWG - Einzelnorm



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- BSCHUWG) § 17 ERFÜLLUNG DER SORGFALTSPFLICHTEN DURCH DRITTE (1) Zur Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 14 kann die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH mit vorheriger Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen auf Dritte zurückgreifen. (2) Wenn die Bundesrepublik ...
- ---- Münz10DMBek 1999-05 - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE AUSPRÄGUNG VON BUNDESMÜNZEN IM NENNWERT VON 10 DEUTSCHEN MARK (GEDENKMÜNZE "50 JAHRE GRUNDGESETZ DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND") ---- Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer ...
- Art 3 UNFreiwProgrAbkG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 10. NOVEMBER 1995 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEN VEREINTEN NATIONEN ÜBER DEN SITZ DES FREIWILLIGENPROGRAMMS DER VEREINTEN NATIONEN ART 3 (1) Bedienstete der Vereinten Nationen und ihres Freiwilligenprogramms
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- ---- VerdOrdenErl - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERLAß ÜBER DIE STIFTUNG DES "VERDIENSTORDENS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" ---- (1) In dem Wunsche, verdienten Männern und Frauen des deutschen Volkes und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum Ausdruck zu bringen, stifte ich am 2. Jahrestag der Bundesrepublik
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- Art 10 WWSUVtr - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERTRAG ÜBER DIE SCHAFFUNG EINER WÄHRUNGS-, WIRTSCHAFTS- UND SOZIALUNION ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ART 10 VORAUSSETZUNGEN UND GRUNDSÄTZE (1) Durch die Errichtung einer Währungsunion zwischen den
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- Art 18 WWSUVtr - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERTRAG ÜBER DIE SCHAFFUNG EINER WÄHRUNGS-, WIRTSCHAFTS- UND SOZIALUNION ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ART 18 GRUNDSÄTZE DER SOZIALVERSICHERUNG (1) Die Deutsche Demokratische Republik führt ein gegliedertes
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- Art 21 WWSUVtr - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERTRAG ÜBER DIE SCHAFFUNG EINER WÄHRUNGS-, WIRTSCHAFTS- UND SOZIALUNION ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ART 21 KRANKENVERSICHERUNG (1) Die Deutsche Demokratische Republik leitet alle erforderlichen Maßnahmen
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