zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 299 ABGABE VON ERKLÄRUNGEN BEI FREIHEITSENTZUG (1) Der nicht auf freiem Fuß befindliche Beschuldigte kann die Erklärungen, die sich auf Rechtsmittel beziehen, zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts geben, in dessen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORBEREITUNG EINES REGISTERGESTÜTZTEN ZENSUS EINSCHLIEßLICH EINER GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG 2022 (ZENSUSVORBEREITUNGSGESETZ 2022 - ZENSVORBG 2022) § 14 DATENÜBERMITTLUNGEN (1) Die in diesem Gesetz geregelten Datenübermittlungen haben jeweils ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 300 FALSCHBEZEICHNUNG EINES ZULÄSSIGEN RECHTSMITTELS Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORBEREITUNG EINES REGISTERGESTÜTZTEN ZENSUS EINSCHLIEßLICH EINER GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG 2022 (ZENSUSVORBEREITUNGSGESETZ 2022 - ZENSVORBG 2022) § 15 WEITERE VERWENDUNG VON ANGABEN AUS DEM STEUERUNGSREGISTER (1) Folgende Angaben werden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 301 WIRKUNG EINES RECHTSMITTELS DER STAATSANWALTSCHAFT Jedes von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel hat die Wirkung, daß die angefochtene Entscheidung auch zugunsten des Beschuldigten abgeändert oder aufgehoben ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORBEREITUNG EINES REGISTERGESTÜTZTEN ZENSUS EINSCHLIEßLICH EINER GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG 2022 (ZENSUSVORBEREITUNGSGESETZ 2022 - ZENSVORBG 2022) § 16 LÖSCHUNG (1) Der Anschriftenbestand nach § 4 sowie der Datenbestand Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmale ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 302 ZURÜCKNAHME UND VERZICHT (1) Die Zurücknahme eines Rechtsmittels sowie der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels können auch vor Ablauf der Frist zu seiner Einlegung wirksam erfolgen. Ist dem Urteil eine Verständigung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORBEREITUNG EINES REGISTERGESTÜTZTEN ZENSUS EINSCHLIEßLICH EINER GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG 2022 (ZENSUSVORBEREITUNGSGESETZ 2022 - ZENSVORBG 2022) § 16A VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 303 ZUSTIMMUNGSERFORDERNIS BEI ZURÜCKNAHME Wenn die Entscheidung über das Rechtsmittel auf Grund mündlicher Verhandlung stattzufinden hat, so kann die Zurücknahme nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung des Gegners ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORBEREITUNG EINES REGISTERGESTÜTZTEN ZENSUS EINSCHLIEßLICH EINER GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG 2022 (ZENSUSVORBEREITUNGSGESETZ 2022 - ZENSVORBG 2022) § 17 INKRAFTTRETEN Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * ...