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Trefferliste für 'ordnungswidrig'
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- § 118 OWiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 118 BELÄSTIGUNG DER ALLGEMEINHEIT (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen
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- § 120 OWiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 120 VERBOTENE AUSÜBUNG DER PROSTITUTION (1) Ordnungswidrig handelt, wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen
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- § 121 OWiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 121 HALTEN GEFÄHRLICHER TIERE (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen läßt oder 2. als Verantwortlicher
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- § 42 AMWHV - Einzelnorm



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PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 42 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN Ordnungswidrig im Sinne des § 97 Abs. 2 Nr. 31 des Arzneimittelgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 13 Absatz 3a Sicherheitsmerkmale ...
- § 122 OWiG - Einzelnorm



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VOLLRAUSCH (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, handelt ordnungswidrig, wenn er in diesem Zustand eine mit Geldbuße bedrohte Handlung begeht und ihretwegen gegen ihn keine Geldbuße festgesetzt werden kann, weil ...
- § 13 AltZertG - Einzelnorm



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ZERTIFIZIERUNG VON ALTERSVORSORGE- UND BASISRENTENVERTRÄGEN (ALTERSVORSORGEVERTRÄGE-ZERTIFIZIERUNGSGESETZ - ALTZERTG) § 13 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 7 Absatz 1 Satz 1, § 7a Absatz 1 oder § 7b Absatz 1 Satz 1, jeweils auch in Verbindung ...
- § 124 OWiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 124 BENUTZEN VON WAPPEN ODER DIENSTFLAGGEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt 1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder 2. eine
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- § 9 HufBeschlG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN BESCHLAG VON HUFEN UND KLAUEN (HUFBESCHLAGGESETZ - HUFBESCHLG) § 9 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 den Huf- und Klauenbeschlag ausübt, 2. entgegen § 3 Abs. 2 die Ausbildung ...
- § 126 OWiG - Einzelnorm



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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 126 MIßBRAUCH VON BERUFSTRACHTEN ODER BERUFSABZEICHEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt 1. eine Berufstracht oder ein Berufsabzeichen für eine Tätigkeit in der Kranken- oder Wohlfahrtspflege trägt, die ...
- § 26 WoBindG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER ZWECKBESTIMMUNG VON SOZIALWOHNUNGEN (WOHNUNGSBINDUNGSGESETZ - WOBINDG) § 26 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 2 in Verbindung mit § 32 Abs. 3 Satz 1 des Wohnraumförderungsgesetzes eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht ...
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