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(EG) NR. 2157/2001 DES RATES VOM 8. OKTOBER 2001 ÜBER DAS STATUT DER EUROPÄISCHEN GESELLSCHAFT (SE) (SE-AUSFÜHRUNGSGESETZ - SEAG) § 21 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG (1) Die SE ist bei Gericht von allen Gründern, Mitgliedern des Verwaltungsrats und geschäftsführenden Direktoren zur Eintragung in das Handelsregister ...
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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN SCHUTZ DER TOPOGRAPHIEN VON MIKROELEKTRONISCHEN HALBLEITERERZEUGNISSEN (HALBLEITERSCHUTZGESETZ - HALBLSCHG) § 4 EINTRAGUNG, BEKANNTMACHUNG, ÄNDERUNGEN (1) Entspricht die Anmeldung den Anforderungen des § 3, so verfügt das Deutsche Patent- und Markenamt die Eintragung ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE SPALTUNG DER VON DER TREUHANDANSTALT VERWALTETEN UNTERNEHMEN (SPTRUG) § 10 WIRKUNGEN DER EINTRAGUNG (1) Die Eintragung der Spaltung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft hat folgende Wirkungen: 1. Das Vermögen der übertragenden ...