, umso höher die Genauigkeit.



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... AUFSICHT ÜBER BEAUFSICHTIGTE UNTERNEHMEN EINES FINANZKONGLOMERATS (FINANZKONGLOMERATE-AUFSICHTSGESETZ - FKAG) § 28 GEMISCHTE FINANZHOLDING-GESELLSCHAFTEN (1) Die Bundesanstalt kann einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft an der Spitze eines Finanzkonglomerats die Ausübung ihrer Stimmrechte an dem ...



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... Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 138B MITTEILUNGSPFLICHT DRITTER ÜBER BEZIEHUNGEN INLÄNDISCHER STEUERPFLICHTIGER ZU DRITTSTAAT-GESELLSCHAFTEN (1) Verpflichtete im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 des Geldwäschegesetzes (mitteilungspflichtige Stelle) haben dem für sie nach den §§ 18 ...



... Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes im Sinne des § 393a Absatz 1 des Aktiengesetzes oder des § 77a Absatz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, ob zur Erreichung des Geschlechteranteils nach § 393a Absatz 2 Nummer 2 des Aktiengesetzes oder § 77a Absatz 3 ...



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