Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'gesellschaften'
Dokument 81 - 90 von 836 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 5 WODrittelbG - Einzelnorm



...
Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes im Sinne des § 393a Absatz 1 des Aktiengesetzes oder des § 77a Absatz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, ob zur Erreichung des Geschlechteranteils nach § 393a Absatz 2 Nummer 2 des Aktiengesetzes oder § 77a Absatz 3 ...
- § 307 UmwG - Einzelnorm



...
) § 307 VERSCHMELZUNGSPLAN (1) Das Vertretungsorgan einer beteiligten Gesellschaft stellt zusammen mit den Vertretungsorganen der übrigen beteiligten Gesellschaften einen gemeinsamen Verschmelzungsplan auf. (2) Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Rechtsform ...
- § 57e GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 57E ZUGRUNDELEGUNG DER LETZTEN JAHRESBILANZ; PRÜFUNG (1) Dem Beschluß kann die letzte Jahresbilanz zugrunde gelegt werden, wenn die Jahresbilanz geprüft und die festgestellte Jahresbilanz
...
- § 138b AO - Einzelnorm



...
Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 138B MITTEILUNGSPFLICHT DRITTER ÜBER BEZIEHUNGEN INLÄNDISCHER STEUERPFLICHTIGER ZU DRITTSTAAT-GESELLSCHAFTEN (1) Verpflichtete im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 des Geldwäschegesetzes (mitteilungspflichtige Stelle) haben dem für sie nach den §§ 18 ...
- § 57n GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 57N GEWINNBETEILIGUNG DER NEUEN GESCHÄFTSANTEILE (1) Die neuen Geschäftsanteile nehmen, wenn nichts anderes bestimmt ist, am Gewinn des ganzen Geschäftsjahres teil, in dem die Erhöhung
...
- § 57o GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 57O ANSCHAFFUNGSKOSTEN Als Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Stammkapitals erworbenen Geschäftsanteile und der auf sie entfallenden neuen Geschäftsanteile gelten die Beträge
...
- Art 97 § 32 EGAO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR ABGABENORDNUNG (EGAO) § 32 MITTEILUNGSPFLICHT ÜBER BEZIEHUNGEN ZU DRITTSTAAT-GESELLSCHAFTEN (1) § 138 Absatz 2 bis 5, § 138b und § 379 Absatz 2 Nummer 1d der Abgabenordnung in der am 25. Juni 2017 geltenden Fassung sind erstmals
...
- § 58 GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 58 HERABSETZUNG DES STAMMKAPITALS (1) Eine Herabsetzung des Stammkapitals kann nur unter Beobachtung der nachstehenden Bestimmungen erfolgen: 1. der Beschluß auf Herabsetzung des
...
- § 58a GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 58A VEREINFACHTE KAPITALHERABSETZUNG (1) Eine Herabsetzung des Stammkapitals, die dazu dienen soll, Wertminderungen auszugleichen oder sonstige Verluste zu decken, kann als vereinfachte
...
- § 58b GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 58B BETRÄGE AUS RÜCKLAGENAUFLÖSUNG UND KAPITALHERABSETZUNG (1) Die Beträge, die aus der Auflösung der Kapital- oder Gewinnrücklagen und aus der Kapitalherabsetzung gewonnen werden
...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84
neue Volltext-Suche