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Trefferliste für 'aufenthaltsgesetz'

Dokument 81 - 90 von 285 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 23 AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 23 AUFENTHALTSGEWÄHRUNG DURCH DIE OBERSTEN LANDESBEHÖRDEN; AUFNAHME BEI BESONDERS GELAGERTEN POLITISCHEN INTERESSEN; NEUANSIEDLUNG ...
§ 90 AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 90 ÜBERMITTLUNGEN DURCH AUSLÄNDERBEHÖRDEN (1) Ergeben sich im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für 1. eine Beschäftigung oder ...
§ 23a AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 23A AUFENTHALTSGEWÄHRUNG IN HÄRTEFÄLLEN (1) Die oberste Landesbehörde darf anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ...
§ 90a AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 90A MITTEILUNGEN DER AUSLÄNDERBEHÖRDEN AN DIE MELDEBEHÖRDEN (1) Die Ausländerbehörden unterrichten unverzüglich die zuständigen ...
§ 24 AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 24 AUFENTHALTSGEWÄHRUNG ZUM VORÜBERGEHENDEN SCHUTZ (1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen ...
§ 90b AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 90B DATENABGLEICH ZWISCHEN AUSLÄNDER- UND MELDEBEHÖRDEN Die Ausländer- und Meldebehörden übermitteln einander jährlich die ...
§ 25 AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 25 AUFENTHALT AUS HUMANITÄREN GRÜNDEN (1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter ...
§ 90c AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 90C DATENÜBERMITTLUNGEN IM VISUMVERFAHREN ÜBER DAS AUSWÄRTIGE AMT (1) Die Übermittlung von Daten im Visumverfahren von den ...
§ 25a AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 25A AUFENTHALTSGEWÄHRUNG BEI GUT INTEGRIERTEN JUGENDLICHEN UND JUNGEN VOLLJÄHRIGEN (1) Einem jugendlichen oder jungen volljährigen ...
§ 91 AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91 SPEICHERUNG UND LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN (1) Die Daten über die Ausweisung, Zurückschiebung und Abschiebung sind ...
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