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Trefferliste für 'aufenthg'
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- § 91 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91 SPEICHERUNG UND LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN (1) Die Daten über die Ausweisung, Zurückschiebung und Abschiebung sind zehn Jahre nach Ablauf ...
- § 25b AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 25B AUFENTHALTSGEWÄHRUNG BEI NACHHALTIGER INTEGRATION (1) Einem Ausländer, der geduldet oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c ist, ...
- § 91a AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91A DATENERHEBUNG UND -VERWENDUNG IM FALL VORÜBERGEHENDEN SCHUTZES (1) Die Daten zu Ausländern nach § 24 Absatz 1, die ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis ...
- § 26 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 26 DAUER DES AUFENTHALTS (1) Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, ...
- § 91b AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91B DATENÜBERMITTLUNG DURCH DAS BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE ALS NATIONALE KONTAKTSTELLE Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als ...
- § 27 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 27 GRUNDSATZ DES FAMILIENNACHZUGS (1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ...
- § 91c AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91C INNERGEMEINSCHAFTLICHE AUSKÜNFTE ZUR DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIE 2003/109/EG (1) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterrichtet als ...
- § 28 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 28 FAMILIENNACHZUG ZU DEUTSCHEN (1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen 1. Ehegatten eines Deutschen, 2. minderjährigen ledigen Kind eines ...
- § 91d AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91D AUSKÜNFTE ZUR DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIE (EU) 2016/801 (1) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nimmt Anträge nach § 18f entgegen und ...
- § 29 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 29 FAMILIENNACHZUG ZU AUSLÄNDERN (1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss 1. der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum ...
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