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ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GEIGENBAUER UND ZUR GEIGENBAUERIN* (GEIGENBAUERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - GBAUSV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
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FÜR WASSERVERSORGUNG * (WASSERVERSORGUNGSUMWELTTECHNOLOGEN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - WASUTECHAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
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WERKSTEINHERSTELLER UND ZUR WERKSTEINHERSTELLERIN* (WERKSTEINHERSTELLERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - WSTHAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
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UND ZUR LUFTVERKEHRSKAUFFRAU* (LUFTVERKEHRSKAUFLEUTEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - LUFTVKFLAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Von der ...
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-ELEKTRONIKER UND ZUR IT-SYSTEM-ELEKTRONIKERIN* (IT-SYSTEM-ELEKTRONIKER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - ITSEAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SEILER UND ZUR SEILERIN *) (SEILER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - SEILAUSBV) § 4 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan in der Anlage aufgeführten ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BUCHBINDER UND ZUR BUCHBINDERIN*) (BUCHBINDER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - BUCHBAUSBV) § 4 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSMECHANIKER/ZUR VERFAHRENSMECHANIKERIN IN DER STEINE- UND ERDENINDUSTRIE § 4 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung ...