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Trefferliste für 'beamtenrechtsrahmengesetzes'
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- § 12 DHMG - Einzelnorm



... ihrer Auflösung bestehenden Arbeitsverhältnissen und Ausbildungsverhältnissen ein. (3) Die Stiftung besitzt Dienstherrnfähigkeit nach § 121 des Beamtenrechtsrahmengesetzes. Die Beamtinnen und Beamten der Stiftung werden mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten von der Person ernannt, die den ...
- I. BMASZustAnO - Einzelnorm



... EINSCHLIEßLICH DER HIERZU ERGANGENEN VERORDNUNGEN UND NACH DEN BEIHILFEVORSCHRIFTEN DES BUNDES I. Nach § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in Verbindung mit § 172 des Bundesbeamtengesetzes wird dem Bundesverwaltungsamt die Befugnis übertragen, über Widersprüche von Beschäftigten ...
- Inhaltsübersicht JArbSchG - Einzelnorm



... Änderung des Berufsbildungsgesetzes § 63 Änderung der Handwerksordnung § 64 Änderung des Bundesbeamtengesetzes § 65 Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes § 66 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes § 67 Änderung der Gewerbeordnung § 68 Änderung von Verordnungen ...
- § 37 SVOrgSaarG - Einzelnorm



... Rechts zu übernehmen. Für die Übernahme der Beamten und Versorgungsempfänger gelten § 129 Abs. 1 und 3, §§ 130, 132 Abs. 1 und § 133 des Beamtenrechtsrahmengesetzes entsprechend. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- Art 73 GRG - Einzelnorm



... Personen ein. (4) Die Medizinischen Dienste erhalten für die nach Absatz 3 übernommenen Beamten und Beamtenanwärter Dienstherrnfähigkeit (§ 121 des Beamtenrechtsrahmengesetzes). Das Recht, Beamte zu haben, beschränkt sich auf die nach Absatz 3 übernommenen Beamten und Beamtenanwärter. Wenn die Notwendigkeit ...
- II. ZOVers-BMPT - Einzelnorm



... des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 479) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 462) übertrage ich die Befugnis, bei versorgungsrechtlichen ...
- II. BMinUWidAnO 2005 - Einzelnorm



... gegen Verwaltungsakte nach Nr. I dieser Anordnung zu entscheiden (§ 172 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes). Entsprechendes gilt für Widersprüche von Empfängerinnen und Empfängern von Amtsbezügen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
- I. RKIZustAnO - Einzelnorm



... UND DEM BUNDESUMZUGSKOSTENGESETZ EINSCHLIEßLICH DER HIERZU ERGANGENEN TRENNUNGSGELDVERORDNUNG I. Nach § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in Verbindung mit § 172 des Bundesbeamtengesetzes wird dem Bundesverwaltungsamt die Befugnis übertragen, über Widersprüche gegen Verwaltungsakte ...
- I. BMinUWidAnO 2007 - Einzelnorm



... BUNDESUMZUGSKOSTENGESETZ UND DEN HIERZU ERGANGENEN VERORDNUNGEN I. ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN (1) Aufgrund des § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in Verbindung mit § 172 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesverwaltungsamt die Befugnis, über Widersprüche von ...
- I. BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003 - Einzelnorm



... § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) übertrage ich die Befugnis, Widerspruchsbescheide in Reisekosten ...
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