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MIT UNBRAUCHBAR GEMACHTEN KRIEGSWAFFEN (KRIEGSWAFFENUNBRAUCHBARMACHUNGS- UND -UMGANGSVERORDNUNG - KRWAFFUNBRUMGV) § 1 GEGENSTAND DER VERORDNUNG; BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Diese Verordnung regelt die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen, die dadurch ihre Fähigkeit zum bestimmungsgemäßen Einsatz als Kriegswaffe ...
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ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE HYGIENE BEIM HERSTELLEN, BEHANDELN UND INVERKEHRBRINGEN VON LEBENSMITTELN (LEBENSMITTELHYGIENE-VERORDNUNG - LMHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Im Sinne dieser Verordnung sind 1. nachteilige Beeinflussung: eine Ekel erregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien ...
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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE KEHRUNG UND ÜBERPRÜFUNG VON ANLAGEN *) (KEHR- UND ÜBERPRÜFUNGSORDNUNG - KÜO) § 7 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die in Anlage 4 aufgeführten Begriffsbestimmungen zugrunde zu legen. * zum Seitenanfang ...
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VERORDNUNG ÜBER SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSANFORDERUNGSVERORDNUNG - ENDLSIANFV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind: 1. wesentliche Barrieren die Barrieren, auf denen der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle ...
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GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG UNIONSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN BETREFFEND MEDIZINPRODUKTE (MEDIZINPRODUKTERECHT-DURCHFÜHRUNGSGESETZ - MPDG) § 3 ERGÄNZENDE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Ergänzend zu den Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Verordnung (EU) 2017/745 und des Artikels 2 der Verordnung (EU) 2017/746 bezeichnet ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ELFTE VERORDNUNG ZUM PRODUKTSICHERHEITSGESETZ 1 (EXPLOSIONSSCHUTZPRODUKTEVERORDNUNG - 11. PRODSV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind 1. bestimmungsgemäße Verwendung: die Verwendung a) eines Geräts entsprechend der vom Hersteller ...
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IM STANDORTAUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSUNTERSUCHUNGSVERORDNUNG - ENDLSIUNTV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Für diese Verordnung sind die Begriffsbestimmungen nach § 2 des Standortauswahlgesetzes und nach § 2 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung ...