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1 DES GESETZES V. 18. DEZEMBER 1989, BGBL. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 245A WARTEZEITERFÜLLUNG BEI FRÜHEREM ANSPRUCH AUF HINTERBLIEBENENRENTE IM BEITRITTSGEBIET Die allgemeine Wartezeit gilt für einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente als erfüllt, wenn der Berechtigte bereits vor dem 1. Januar 1992 ...
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