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Trefferliste für 'bekanntmachung'
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- § 83 BauGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BAUGESETZBUCH *) (BAUGB) § 83 BEKANNTMACHUNG UND RECHTSWIRKUNGEN DER VEREINFACHTEN UMLEGUNG (1) Die Gemeinde hat ortsüblich bekannt zu machen, in welchem Zeitpunkt der Beschluss über die vereinfachte Umlegung unanfechtbar geworden ist. § 71 Absatz 2 über
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- § 143 BauGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BAUGESETZBUCH *) (BAUGB) § 143 BEKANNTMACHUNG DER SANIERUNGSSATZUNG, SANIERUNGSVERMERK (1) Die Gemeinde hat die Sanierungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Sie kann auch ortsüblich bekannt machen, dass eine Sanierungssatzung beschlossen worden ist
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- § 61 UmwG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 61 BEKANNTMACHUNG DES VERSCHMELZUNGSVERTRAGS Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf ist vor der Hauptversammlung, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung beschließen soll, zum Register einzureichen. Das Gericht hat in
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- § 33 LwAnpG - Einzelnorm



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AN DIE SOZIALE UND ÖKOLOGISCHE MARKTWIRTSCHAFT IN DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK (LANDWIRTSCHAFTSANPASSUNGSGESETZ - LWANPG) § 33 BEKANNTMACHUNG DES FORMWECHSELS Das für die Anmeldung der neuen Rechtsform zuständige Gericht hat die Eintragung der neuen Rechtsform durch den Bundesanzeiger und durch ...
- § 308 UmwG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 308 BEKANNTMACHUNG DES VERSCHMELZUNGSPLANS (1) Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist zum Register einzureichen. Das Gericht hat in der Bekanntmachung nach § 10 des Handelsgesetzbuchs unverzüglich die folgenden Angaben
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- § 10 ROG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis RAUMORDNUNGSGESETZ *) (ROG) § 10 BEKANNTMACHUNG VON RAUMORDNUNGSPLÄNEN; BEREITHALTUNG VON RAUMORDNUNGSPLÄNEN UND VON UNTERLAGEN (1) Soweit der Raumordnungsplan nicht als Gesetz oder Rechtsverordnung verkündet wird, ist er oder seine Genehmigung oder der
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- § 86g BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 86G BEKANNTMACHUNG DER ZULEGUNG UND DER ZUSAMMENLEGUNG Die übernehmende Stiftung hat die Zulegung oder die Zusammenlegung innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt, zu dem die Wirkungen der Zulegung oder Zusammenlegung
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- § 72 EuWO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EUROPAWAHLORDNUNG (EUWO) § 72 BEKANNTMACHUNG DER ENDGÜLTIGEN WAHLERGEBNISSE (1) Sobald die Feststellungen aller Wahlausschüsse abgeschlossen sind, machen 1. der Bundeswahlleiter das endgültige Wahlergebnis für das Wahlgebiet mit den in § 71 Absatz 2 Satz
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- § 15 10. BImSchV - Einzelnorm



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*)**) (VERORDNUNG ÜBER DIE BESCHAFFENHEIT UND DIE AUSZEICHNUNG DER QUALITÄTEN VON KRAFT- UND BRENNSTOFFEN - 10. BIMSCHV) § 15 BEKANNTMACHUNG DER KRAFTSTOFFQUALITÄT FÜR DEN BETRIEB VON KRAFTFAHRZEUGEN Bei der Bekanntmachung der Kraftstoffqualität durch die Hersteller sind für flüssige oder gasförmige ...
- § 435 FamFG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 435 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG (1) Die öffentliche Bekanntmachung des Aufgebots erfolgt durch Aushang an der Gerichtstafel und durch einmalige Veröffentlichung in dem ...
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