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- § 12 BMG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 12 RECHT AUF BERICHTIGUNG Hat die Meldebehörde die Daten auf Antrag der betroffenen Person nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2016/679 berichtigt oder vervollständigt, so gilt § 6 Absatz 1 Satz 2 entsprechend. Für die Dauer
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- § 7 BNDG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN BUNDESNACHRICHTENDIENST (BND-GESETZ - BNDG) § 7 BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG UND VERARBEITUNGSEINSCHRÄNKUNG PERSONENBEZOGENER DATEN (1) Der Bundesnachrichtendienst hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu löschen
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- § 4 GemFinRefG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR NEUORDNUNG DER GEMEINDEFINANZEN (GEMEINDEFINANZREFORMGESETZ) § 4 BERICHTIGUNG VON FEHLERN (1) Werden innerhalb von sechs Monaten nach der Festsetzung des Schlüssels Fehler bei der Ermittlung der Schlüsselzahl einer Gemeinde festgestellt, so
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- § 38 GwG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 38 BERICHTIGUNG, EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG UND VERNICHTUNG PERSONENBEZOGENER DATEN, DIE WEDER AUTOMATISIERT VERARBEITET WERDEN NOCH IN EINER AUTOMATISIERTEN
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- § 11 RVermG - Einzelnorm



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ZUR REGELUNG DER RECHTSVERHÄLTNISSE DES REICHSVERMÖGENS UND DER PREUßISCHEN BETEILIGUNGEN (REICHSVERMÖGEN-GESETZ) § 11 FORMVORSCHRIFTEN FÜR EINE BERICHTIGUNG DES GRUNDBUCHS Ist als Eigentümer eines Grundstücks oder als Berechtigter eines sonstigen Rechts an einem Grundstück ein nicht mehr bestehender ...
- § 22 EuWO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EUROPAWAHLORDNUNG (EUWO) § 22 BERICHTIGUNG DES WÄHLERVERZEICHNISSES (1) Nach Beginn der Einsichtsfrist ist die Eintragung oder Streichung von Personen sowie die Vornahme sonstiger Änderungen im Wählerverzeichnis nur noch auf rechtzeitigen Einspruch zulässig
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- GrenzVtr BEL - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex VERTRAG ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN ÜBER EINE BERICHTIGUNG DER DEUTSCH-BELGISCHEN GRENZE UND ANDERE DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN BEIDEN LÄNDERN BETREFFENDE FRAGEN ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT: HTML ...
- PersStdBerV NW - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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* Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex VERORDNUNG ÜBER VORNAMEN UND DIE BERICHTIGUNG VON EINTRAGUNGEN IN DEN PERSONENSTANDSBÜCHERN ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT: HTML PDF XML EPUB <-- * zum Seitenanfang * Impressum ...
- GrBerKrAC/MalVtr BEL - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex VERTRAG ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN ÜBER DIE BERICHTIGUNG DER DEUTSCH-BELGISCHEN GRENZE IM BEREICH DER REGULIERTEN GRENZGEWÄSSER BREITENBACH UND SCHWARZBACH, KREISE AACHEN UND MALMEDY ZUR GESAMTAUSGABE DER ...
- GrBerKrAC/MalVtrBELG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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im Internet * N-Lex GESETZ ZU DEM VERTRAG VOM 26. MÄRZ 1982 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN ÜBER DIE BERICHTIGUNG DER DEUTSCH-BELGISCHEN GRENZE IM BEREICH DER REGULIERTEN GRENZGEWÄSSER BREITENBACH UND SCHWARZBACH, KREISE AACHEN UND MALMEDY ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM ...
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