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Trefferliste für 'bundesministerium'
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- § 111b EnWG - Einzelnorm



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wurde, soll der das Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das Ruhen des Mahnverfahrens bewirken. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz eine privatrechtlich organisierte Einrichtung als ...
- § 2 EgVV - Einzelnorm



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ERSTELLUNG DER GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN VORAUSSCHÄTZUNGEN DER BUNDESREGIERUNG (VORAUSSCHÄTZUNGSVERORDNUNG - EGVV) § 2 BEFÜRWORTUNGSVERFAHREN (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie legt der Gemeinschaftsdiagnose den Entwurf einer dem Befürwortungsverfahren unterliegenden Vorausschätzung nach ...
- § 9 SeeAufgG - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFGABEN DES BUNDES AUF DEM GEBIET DER SEESCHIFFAHRT (SEEAUFGABENGESETZ - SEEAUFGG) § 9 (1) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs, zur Abwehr von ...
- § 3 FinDASa - Einzelnorm



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Sachkunde für die Wahrnehmung dieser Aufgabe bietet. Die Mitglieder werden nach § 7 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes durch das Bundesministerium bestellt und abberufen. Die in Absatz 6 genannten Verbände der Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie der Kapitalverwaltungsgesellschaften sind ...
- I. BKOrgErl 2013 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ORGANISATIONSERLASS DER BUNDESKANZLERIN I. Es erhalten 1. das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; 2. das Bundesministerium der Justiz die Bezeichnung Bundesministerium der Justiz
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- II. BKOrgErl 2021 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ORGANISATIONSERLASS DES BUNDESKANZLERS II. Es erhalten 1. das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; 2. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Bezeichnung Bundesministerium
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- § 53 PflBG - Einzelnorm



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kontinuierlich, mindestens alle fünf Jahre, durch die Fachkommission auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Sie sind dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung der Vereinbarkeit mit diesem Gesetz vorzulegen ...
- § 88 MPDG - Einzelnorm



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UNIONSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN BETREFFEND MEDIZINPRODUKTE (MEDIZINPRODUKTERECHT-DURCHFÜHRUNGSGESETZ - MPDG) § 88 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN (1) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, mit dem Bundesministerium für Umwelt ...
- § 52 TKG - Einzelnorm



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. Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass die Anbieter diese Informationen veröffentlichen und regelmäßig auf den neuesten Stand bringen. (4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesministerium ...
- § 17 LuftSiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTSICHERHEITSGESETZ (LUFTSIG) § 17 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN (1) Das Bundesministerium des Innern regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7, insbesondere
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