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Trefferliste für 'eeg'

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§ 39l EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 39L HÖCHSTWERT FÜR BIOMETHANANLAGEN (1) Der Höchstwert für Biomethananlagen beträgt 19,31 Cent pro Kilowattstunde. (2) Der Höchstwert verringert sich ab dem 1. Januar ...
Anlage 3 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) ANLAGE 3 (ZU § 50B) VORAUSSETZUNGEN UND HÖHE DER FLEXIBILITÄTSPRÄMIE (Fundstelle: BGBl. I 2014, 1111 - 1112; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) I. Voraussetzungen ...
§ 2 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 2 BESONDERE BEDEUTUNG DER ERNEUERBAREN ENERGIEN Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen ...
§ 39m EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 39M BESONDERE ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN FÜR BIOMETHANANLAGEN (1) In den Biomethananlagen darf ausschließlich Biomethan zur Erzeugung des Stroms eingesetzt werden. (2) Der ...
Anlage 4 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) ANLAGE 4 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 3 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinn dieses Gesetzes ist oder sind 1. „Anlage“ jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas ...
§ 39n EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 39N INNOVATIONSAUSSCHREIBUNGEN (1) Die Bundesnetzagentur führt Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien durch. Die Teilnahme an diesen Ausschreibungen ist ...
Anlage 5 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) ANLAGE 5 (ZU § 3 NUMMER 43C) SÜDREGION (Fundstelle: BGBl. I 2020, 3181 - 3185)Folgende kreisfreie Städte, Stadtkreise, Kreise und Landkreise bilden die Südregion: Südregion ...
§ 4 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 4 AUSBAUPFAD Die Ziele nach § 1 sollen erreicht werden durch 1. eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land auf a) 69 Gigawatt im Jahr ...
§ 39o EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 39O AUSSCHREIBUNGEN FÜR INNOVATIVE KONZEPTE MIT WASSERSTOFFBASIERTER STROMSPEICHERUNG (1) Die Bundesnetzagentur führt nach Maßgabe von Absatz 2 Ausschreibungen für ...
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