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Trefferliste für 'eeg and 2009'

Dokument 81 - 90 von 276 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 87 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 87 BENACHRICHTIGUNG UND BETEILIGUNG DER BUNDESNETZAGENTUR BEI BÜRGERLICHEN RECHTSSTREITIGKEITEN (1) Der Bundesgerichtshof muss die Bundesnetzagentur über alle bürgerlichen ...
§ 37d EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 37D BESONDERES ZUSCHLAGSVERFAHREN FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS (1) Abweichend von § 32 Absatz 1 führt die Bundesnetzagentur für Solaranlagen des ersten Segments ...
§ 88 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 88 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG ZU AUSSCHREIBUNGEN FÜR BIOMASSE Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abweichend von ...
§ 37e EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 37E ERLÖSCHEN VON ZUSCHLÄGEN FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS Der Zuschlag erlischt bei Geboten bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments, soweit ...
§ 38 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 38 ZAHLUNGSBERECHTIGUNG FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS (1) Die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eines Bieters, dem mindestens ein Zuschlag bei einer Ausschreibung ...
§ 88b EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 88B VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG ZUR ANSCHLUSSFÖRDERUNG VON GÜLLEKLEINANLAGEN Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem ...
§ 38a EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 38A AUSSTELLUNG VON ZAHLUNGSBERECHTIGUNGEN FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS (1) Die Zahlungsberechtigung für Solaranlagen nach § 38 darf nur ausgestellt werden ...
§ 88c EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 88C VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG ZUR ZIELERREICHUNG Soweit das Monitoring zur Zielerreichung nach § 98 ergibt, dass die erneuerbaren Energien nicht in der für die Erreichung ...
§ 38b EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 38B ANZULEGENDER WERT FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS (1) Die Höhe des anzulegenden Werts bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments entspricht ...
§ 88d EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 88D VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG ZU INNOVATIONSAUSSCHREIBUNGEN Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Innovationsausschreibungen ...
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