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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 81 - 90 von 107097 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 8 GleiBStiftG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG DER BUNDESSTIFTUNG GLEICHSTELLUNG § 8 BETEILIGTE GREMIEN (1) Bei der Erfüllung des Stiftungszwecks sind folgende Gremien beteiligt: 1. ein ständiger Stiftungsbeirat und 2. ein Fachbeirat oder mehrere Fachbeiräte.Bei den Mitgliedern ...
§ 3 FremdSprKFPrV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION (FREMDSPRACHENKOMMUNIKATION-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG ...
§ 9 GleiBStiftG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG DER BUNDESSTIFTUNG GLEICHSTELLUNG § 9 STIFTUNGSBEIRAT (1) Der Stiftungsrat beruft den ständigen Stiftungsbeirat. Aufgabe des Stiftungsbeirates ist die Beratung des Stiftungsrates und des Direktoriums bei der inhaltlichen Arbeitsplanung ...
§ 4 FremdSprKFPrV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION (FREMDSPRACHENKOMMUNIKATION-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG ...
§ 10 GleiBStiftG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG DER BUNDESSTIFTUNG GLEICHSTELLUNG § 10 FACHBEIRAT (1) Der Stiftungsrat kann auf Vorschlag des Direktoriums einen Fachbeirat zu bestimmten Themenschwerpunkten einberufen. Bei Bedarf können mehrere Fachbeiräte einberufen werden. (2 ...
§ 5 FremdSprKFPrV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION (FREMDSPRACHENKOMMUNIKATION-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG ...
§ 11 GleiBStiftG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG DER BUNDESSTIFTUNG GLEICHSTELLUNG § 11 SATZUNG (1) Die Satzung wird vom Stiftungsrat beschlossen. Der Beschluss der Satzung sowie von Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Stiftungsrates ...
§ 6 FremdSprKFPrV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION (FREMDSPRACHENKOMMUNIKATION-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG ...
§ 12 GleiBStiftG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG DER BUNDESSTIFTUNG GLEICHSTELLUNG § 12 BESCHÄFTIGTE (1) Die Geschäfte der Stiftung werden durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahrgenommen. (2) Auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stiftung ...
§ 7 FremdSprKFPrV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR FREMDSPRACHIGE KOMMUNIKATION (FREMDSPRACHENKOMMUNIKATION-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG ...
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