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Trefferliste für 'justiz'
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- § 2 BMJVBhWidVertrAnO - Einzelnorm



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FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG BEI KLAGEN IN BEIHILFEANGELEGENHEITEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ (BMJVBHWIDVERTRANO) § 2 VERTRETUNG BEI KLAGEN Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamts wird die Vertretung ...
- § 1 BMJVertrAnO - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE VERTRETUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ (BMJ-VERTRETUNGSANORDNUNG - BMJVERTRANO) § 1 ANWENDUNGSBEREICH Diese Anordnung gilt für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich ...
- Schlussformel BMJVertrAnO - Einzelnorm



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zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE VERTRETUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ (BMJ-VERTRETUNGSANORDNUNG - BMJVERTRANO) SCHLUSSFORMEL Die Bundesministerin der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- Schlussformel BMJVWidVertrAnO - Einzelnorm



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FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BMJVWIDVERTRANO) SCHLUSSFORMEL ...
- § 1 BAFinBefugV - Einzelnorm



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3 Satz 1, des § 110 Absatz 7 Satz 1 und des § 110a Absatz 5 Satz 1 des Investmentgesetzes jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 143c Absatz 5 Satz 1 bis 3 und Absatz 6 Satz 1 jeweils im Einvernehmen mit dem ...
- § 25 PflVG - Einzelnorm



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) § 25 AUFSICHT; GENEHMIGUNG DER SATZUNG DER VERKEHRSOPFERHILFE (1) Die Verkehrsopferhilfe untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz, soweit sie die übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahrnimmt. (2) Die Satzung der Verkehrsopferhilfe sowie jede Änderung der Satzung bedürfen der ...
- § 15 AZRG - Einzelnorm



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, LUFTSICHERHEITSBEHÖRDEN, ATOMRECHTLICHE GENEHMIGUNGS- UND AUFSICHTSBEHÖRDEN, OBERSTE BUNDES- UND LANDESBEHÖRDEN SOWIE DAS BUNDESAMT FÜR JUSTIZ (1) Die Daten der betroffenen Person mit Ausnahme der Daten nach § 3 Absatz 3f werden auf Ersuchen übermittelt an: 1. die Ausländerbehörden, die Aufnahmeeinrichtungen ...
- Eingangsformel OGAV - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG IN ORDNUNGSGELDVERFAHREN BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ (ORDNUNGSGELD-AKTENFÜHRUNGSVERORDNUNG - OGAV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 335 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs, der durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Dezember
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- § 1 OGAV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG IN ORDNUNGSGELDVERFAHREN BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ (ORDNUNGSGELD-AKTENFÜHRUNGSVERORDNUNG - OGAV) § 1 ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG (1) Das Bundesamt für Justiz hat die Verfahrensakten im Ordnungsgeldverfahren
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- § 10 UWG - Einzelnorm



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Staat erbracht hat. Soweit der Schuldner solche Leistungen erst nach Erfüllung des Anspruchs nach Absatz 1 erbracht hat, erstattet das Bundesamt für Justiz dem Schuldner den abgeführten Gewinn in Höhe der nachgewiesenen Zahlungen zurück. (3) Beanspruchen mehrere Gläubiger den Gewinn, so gelten die §§ ...
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