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Trefferliste für 'zpo'

Dokument 81 - 90 von 1140 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 28 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 28 ERWEITERTER GERICHTSSTAND DER ERBSCHAFT In dem Gerichtsstand der Erbschaft können auch Klagen wegen anderer Nachlassverbindlichkeiten erhoben werden, solange sich der Nachlass noch ganz oder teilweise im Bezirk des Gerichts befindet ...
§ 29 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 29 BESONDERER GERICHTSSTAND DES ERFÜLLUNGSORTS (1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. (2) Eine Vereinbarung ...
§ 29a ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 29A AUSSCHLIEßLICHER GERICHTSSTAND BEI MIET- ODER PACHTRÄUMEN (1) Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist das Gericht ausschließlich zuständig ...
§ 29b ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 29B (WEGGEFALLEN) - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 29c ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 29C BESONDERER GERICHTSSTAND FÜR HAUSTÜRGESCHÄFTE (1) Für Klagen aus außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Verbraucher zur Zeit ...
§ 30 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 30 GERICHTSSTAND BEI BEFÖRDERUNGEN (1) Für Rechtsstreitigkeiten aus einer Güterbeförderung ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort der Übernahme des Gutes oder der für die Ablieferung des Gutes vorgesehene Ort liegt ...
§ 30a ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 30A GERICHTSSTAND BEI BERGUNGSANSPRÜCHEN Für Klagen wegen Ansprüchen aus Bergung von Schiffen oder sonstigen Vermögensgegenständen in einem Gewässer gegen eine Person, die im Inland keinen Gerichtsstand hat, ist das Gericht zuständig ...
§ 31 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 31 BESONDERER GERICHTSSTAND DER VERMÖGENSVERWALTUNG Für Klagen, die aus einer Vermögensverwaltung von dem Geschäftsherrn gegen den Verwalter oder von dem Verwalter gegen den Geschäftsherrn erhoben werden, ist das Gericht des Ortes ...
§ 32 ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 32 BESONDERER GERICHTSSTAND DER UNERLAUBTEN HANDLUNG Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 32a ZPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 32A AUSSCHLIEßLICHER GERICHTSSTAND DER UMWELTEINWIRKUNG Für Klagen gegen den Inhaber einer im Anhang 1 des Umwelthaftungsgesetzes genannten Anlage, mit denen der Ersatz eines durch eine Umwelteinwirkung verursachten Schadens geltend ...
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